Achtung: Lebensgefahr beim Springen von Bahnbrücken in Flüsse und Kanäle

Die Sommerferien haben begonnen - und dazu ist es noch ziemlich warm im Märkischen Kreis. Bei der Abkühlung in Flüssen, Kanälen und Steinbrüchen z.B. in Werdohl oder Hemer ist aber Vorsicht geboten.

© Radio MK / Kimberly Bolinius

Bundespolizei warnt vor Lebensgefahr

Die Bundespolizei warnt: Das Springen von Bahnbrücken in Kanäle und Flüsse ist lebensgefährlich und verboten. Im Märkischen Kreis gibt es immer wieder Personen, die an heißen Sommertagen Abkühlung im Wasser suchen und dabei gefährliche Wege wählen. Der Sprung von Eisenbahnbrücken in Flüsse und Kanäle ist jedoch extrem gefährlich. Züge nähern sich fast lautlos und können erst sehr spät wahrgenommen werden. Ein Aufenthalt auf den Gleisanlagen kann tödlich sein.

Stromschläge können lebensgefährlich sein

Das Klettern auf Brückenträgern und Masten bringt eine lebensgefährliche Nähe zum Oberleitungsnetz der Eisenbahn mit sich. Diese steht unter einer Spannung von 15.000 Volt. Ein Lichtbogen kann auch ohne direkte Berührung überspringen und tödliche Verletzungen verursachen. Außerdem besteht beim Sprung von der Brücke ins Wasser das Risiko, auf Gegenstände zu treffen, die im Wasser treiben. Diese Gegenstände können zu schweren oder tödlichen Verletzungen führen. Erst Anfang Juni ist in unserer Nachbarstadt Schwerte ein junges Mädchen nach so einem Sromschlag gestorben.

Hohe Bußgelder für Schnellbremsungen

Die Bundespolizei weist außerdem darauf hin, dass Personen im Gleisbereich Züge zu Schnellbremsungen zwingen können. Dies kann als gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr gewertet werden und mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden. Es drohen zusätzlich hohe Bußgelder für unbefugten Aufenthalt im Gleisbereich. Diese reichen von 25 Euro bis 900 Euro. Hinweise zu den Gefahren des Bahnverkehrs findet ihr auch unter www.bundespolizei.de. /Rak