Ausnahmen vom LKW-Verbot in Lüdenscheid

Ab dem 10. Juni soll im Lüdenscheider Stadtgebiet das LKW Durchfahrtsverbot für den reinen Transitverkehr kommen. Für regionale Firmen soll es aber Ausnahmen geben.

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Mit dem Durchfahrtsverbot dürfen LKW nur dann durch Lüdenscheid fahren, wenn sie entweder) im Stadtgebiet be- oder entladen werden oder)

wenn die Entfernung zwischen dem ersten Beladeort und dem Ziel nicht größer als 75 Kilometer ist. Das heißt aber auch: Ein LKW der z.B. in Meinerzhagen beladen wird und Hamburg als Ziel hat, dürfte nicht nur Lüdenscheid fahren. Um die heimische Wirtschaft zu entlasten sollen Betriebe, die in Nachbarkommunen sitzen, darum eine Ausnahmegenehmigung beantragen können. Zu diesen Nachbarkommunen gehören Altena, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Schalksmühle und Werdohl. Die Sondergenehmigungen müssen die Firmen selbstständig bei der Stadt Lüdenscheid beantragen. Im Moment wird dafür noch ein Verfahren erarbeitet.

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Die Menge des Schwerlastverkehrs stellt für Lüdenscheid die größte Belastung dar, seitdem die A45 voll gesperrt ist. Foto: Sven Prillwitz

Letzte Formalitäten müssen noch geklärt und bauliche Maßnahmen vorgenommen werden, aber: Die Regelungen für das Verbot, das den reinen Lkw-Durchgangsverkehr ab dem 10. Juni aus dem Lüdenscheider Stadtgebiet heraushalten soll, stehen fest. Wie das genau funktionieren soll und welche Schwierigkeiten auf dem Weg dahin zu bewältigen waren, hat die Stadtverwaltung am Mittwoch, 10. Mai, in einer gemeinsamen Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Bau- und Verkehrsausschusses erläutert.

"Der Schwerlastverkehr war von Anfang an das größte Problem", sagte Christian Hayer. Deswegen, so der Chef der Lüdenscheider Verkehrsplanung, habe sich die Stadtverwaltung schon kurz nach Beginn der A45-Vollsperrung für eine "großräumige Lösung" ausgesprochen. Heißt: Der Lkw-Transitverkehr hätte über das Autobahnnetz umgeleitet werden sollen. Die nötige Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) blieb jedoch aus. Deswegen musste der Fachdienst ein Lkw-Verbot ausarbeiten, das auf Lüdenscheider Stadtgebiet gilt, rechtssicher ist und mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Einklang steht.

"Das hat uns alle viel Arbeit, Zeit und Nerven gekostet und war sehr zermürbend", stellte Bürgermeister Sebastian Wagemeyer klar. Zwar sei die Stadt "am Ende allein für die Umsetzung" verantwortlich. Auf dem Weg zum Verbot seien aber zahllose Absprachen mit dem Märkischen Kreis, der Bezirksregierung Arnsberg, der Kreispolizeibehörde sowie Land und Bund und einer Anwaltskanzlei nötig gewesen. Eine weitere zentrale Herausforderung: "Wir müssen den Interessen der Anwohner, aber auch der Nachbarkommunen und der heimischen Wirtschaftsverkehre gerecht werden", betonte Wagemeyer.

Unterm Strich also eine hochgradig komplexe und komplizierte Angelegenheit. Die Lösung dafür sieht wie folgt aus und soll am 10. Juni in Kraft treten:

Der 75-Kilometer-Radius

Lkw dürfen durch Lüdenscheid fahren, wenn

  • sie im Stadtgebiet be- oder entladen werden.
  • die Entfernung zwischen dem ersten Beladeort und dem Ziel nicht größer als 75 Kilometer ist.
  • sie eine Ausnahmegenehmigung vorweisen können (siehe nächster Punkt).

Ausnahmegenehmigungen

Nach Auslegung der Radius-Regelung dürfte ein Lkw, der beispielsweise in Meinerzhagen beladen wird und nach Hamburg als Ziel hat, nicht durch Lüdenscheid fahren. Um den regionalen Wirtschaftsverkehr zu schützen, können Betriebe mit Sitz in den unmittelbar angrenzenden Kommunen daher Ausnahmegenehmigungen für die Durchfahrt beantragen. Als direkte Nachbarn gelten: Altena, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Schalksmühle und Werdohl.

Firmen aus anderen Städten und Gemeinden können ebenfalls eine Sondererlaubnis anfordern, müssen ihren Antrag aber plausibel begründen. Der Fachdienst Bauservice der Stadt Lüdenscheid wird die Genehmigungen ausstellen. Wichtig: Die Stadtverwaltung gibt rechtzeitig bekannt, ab wann und auf welchem Wege die Ausnahmegenehmigungen beantragt werden können. Aktuell ist das noch nicht möglich. Mit massiven Kontrollen soll die Polizei ab dem 10. Juni für die Einhaltung des Lkw-Verbots sorgen. Foto: Sven Prillwitz

Anordnung und Kontrollen des Lkw-Durchfahrtsverbotes

Das Verbot gilt an allen drei A45-Anschlussstellen unmittelbar ab Erreichen des Lüdenscheider Stadtgebietes - und wird an den Abfahrten jeweils deutlich sichtbar ausgeschildert. Lkw-Fahrer haben an allen drei Stellen die Möglichkeit, direkt wieder auf die A45 umzukehren. Außerdem wird jeweils eine Kontrollstelle für die Polizei eingerichtet.

Lüdenscheid-Nord: Der Zubringer, die L692, fällt größtenteils in den Zuständigkeitsbereich des Märkischen Kreises. Deswegen gilt das Verbot erst hinter dem Lüdenscheider Ortseingang - kurz vor der Einmündung "Römerweg". Hier wird der Standstreifen ausgebaut, um Platz für eine polizeiliche Kontrollstelle zu schaffen. Verweigert die Polizei einem Lkw-Fahrer die Durchfahrt, muss dieser über den Römerweg und den Kreisverkehr oberhalb des Dickenbergs auf die A45 zurückkehren.

Lüdenscheid-Mitte: Die Polizeikontrollen werden an der Brunscheider Straße (L655) schräg gegenüber des kleinen Industriegebiets erfolgen. Sollte ein Lkw-Fahrer auf die A45 zurückgeschickt werden, muss er auf der Landstraße wenden. Die Polizei wird dieses Manöver absichern. Lkw sollen an der Abfahrt außerdem gesondert abgeleitet werden. Hierfür wird demnächst noch eine Ampelanlage aufgestellt.

Lüdenscheid-Süd: Kurz vor dem Kreisverkehr kann die Polizei Lkw-Fahrer herauswinken und kontrollieren - und ggf. durch den Kreisel zurück auf die Autobahn schicken.

Vor allem in den ersten Wochen soll die Polizei die Einhaltung des Verbots massiv und intensiv kontrollieren. Davon verspricht sich die Stadt einen abschreckenden Effekt, der nachhaltig wirken und die Menge des Schwerlastverkehrs in Lüdenscheid reduzieren soll.

Lkw-Durchfahrtsverbot auf der B54 in Brügge

Auch auf der B54 und in Brügge hat sich der Anteil des Schwerlastverkehrs deutlich erhöht, seitdem die A45 bei Lüdenscheid voll gesperrt ist. Das geht aus einer von der Stadt Lüdenscheid in Auftrag gegebenen Verkehrsdatenerhebung hervor. Außerdem seien die Grenzwerte für Lärmbelastung hier überschritten, fand der Landesbetrieb Straßen.NRW heraus. Die Konsequenz daraus: Ab dem 10. Juni gilt auch in Brügge ein Durchfahrtsverbot für den Lkw-Transitverkehr - und darüber hinaus Tempo 30 auf der Volmestraße (B54).

Hinweise auf das Durchfahrtsverbot in Lüdenscheid

Die Autobahn GmbH weist im Autobahnnetz bereits an zahlreichen Stellen auf die Vollsperrung der A45 bei Lüdenscheid hin. Zusätzlich dazu soll das Lkw-Durchfahrtsverbot in Kürze deutlich an den Autobahnkreuzen Olpe und Westhofen angezeigt werden, damit Lkw-Fahrer die Chance haben, Lüdenscheid großräumig zu umfahren.

Auch in den an Lüdenscheid angrenzenden Nachbarkommunen sollen entsprechende Hinweisschilder deutlich sichtbar aufgestellt werden.

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