Cannabis-Gesetz: Bundestagsabgeordnete aus dem Märkischen Kreismit gemischten Gefühlen

Ab sofort (01.04.) ist Kiffen legal - und das umstrittene Cannabis-Gesetz der Bundesregierung stößt auch bei den heimischen Bundestagsabgeordneten auf ein unterschiedliches Echo. Ein Überblick.

© Radio MK / Symbolbild

Kritik am neuen Gesetz aus Lüdenscheid

Seit Ostermontag dürfen Erwachsene in Deutschland - unter Auflagen - legal kiffen. Bei den Bundestagsabgeordneten aus dem Märkischen Kreis gibt es unterschiedliche Reaktionen auf das neue Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis. Der Lüdenscheider Bundestagsabgeordnete Florian Müller (CDU) zum Beispiel sieht durch die Legalisierung von Cannabis die Verkehrssicherheit gefährdet. Es gebe noch keine Grenzwerte für den Cannabiswirkstoff THC im Blut, so Müller. Dies könne zu einer Zunahme von Verkehrsunfällen unter Drogeneinfluss führen. Für die Zukunft schlägt eine Expertenkommission einen THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm im Blut vor - Laut Bundesverkehrsministerium entspricht dieser Wert etwa 0,2 Promille Alkohol im Blut.

Iserlohn: Bettina Lugk kritisiert mangelnde Kontrolle

Die Iserlohner Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk (SPD) teilt die Bedenken der Polizei, dass die neuen Regeln schwer zu kontrollieren sein werden. Die Umsetzung des Cannabisgesetzes ist suboptimal", so Lugk - gleichzeitig weist sie aber auch darauf hin, dass das bisherige Cannabis-Verbot unwirksam geblieben ist. Auch Nezahat Baradari von der SPD kritisiert das Cannabis-Gesetz und distanziert sich deutlich davon. Hier könnt ihr Baradaris Statement und Kritikpunkte nachlesen.

Märkischer Kreis: FDP-Bundestagsabgeordneter Vogel begrüßt Legalisierung

Bedingungslose Zustimmung zur Legalisierung von Cannabis kommt dagegen vom FDP-Bundestagsabgeordneten für den Märkischen Kreis, Johannes Vogel. Er verweist darauf, dass die Justiz durch die Legalisierung pro Jahr rund 180.000 Cannabis-Verfahren weniger zu bearbeiten haben wird. Außerdem dürfe man Alkohol und Cannabis nicht mit zweierlei Maß messen. Vogel glaubt zudem, dass der Kontakt von Kindern und Jugendlichen zu harten Drogen durch die Legalisierung reduziert wird.

Gastronomen im Märkischen Kreis vor Herausforderungen

Das Rauchen im Innenbereich ist in Restaurants, Cafes und Bars grundsätzlich verboten.© AOK/hfr
Das Rauchen im Innenbereich ist in Restaurants, Cafes und Bars grundsätzlich verboten.
© AOK/hfr

Das neue Cannabis Gesetz stellt auch die Gastronomen bei uns im Märkischen Kreis vor eine Herausforderung. Zwar ist im Innenbereich Rauchen grundsätzlich verboten - doch im Außenbereich wird es komplizierter, sagte uns der Sprecher des Branchenverbandes DEHOGA NRW. Hier kann der Gastronom von seinem Hausrecht Gebrauch machen und zum Beispiel das Rauchen von Zigaretten erlauben und Joints verbieten - oder auch umgekehrt.

Sollten sich allerdings Minderjährige in unmittelbarer Nähe befinden, ist das Kiffen generell verboten. / RaK