Fast 10 Jahre Haft: Schüsse auf der Lüdenscheider Kirmes

Heute hat die Jugendkammer des Landgerichts Hagen ein Urteil gefällt. Es geht um den Fall der Schüsse auf der Lüdenscheider Kirmes am 21. Mai 2022.

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20-Jähriger muss für fast 10 Jahre ins Gefängnis

Im Fall des Todesschützen auf der Lüdenscheider Steinert-Kirmes vor zwei Jahren ist ein Urteil gefallen. Unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung erhielt er eine Jugendstrafe von 9 Jahren und 9 Monaten. Das teilt das Landgericht Hagen in einer offiziellen Pressemitteilung mit. Der Angeklagte wurde wegen der Beteiligung an einer Raubüberfall-Serie schon vorab zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt.

Hintergrund der Tat in Lüdenscheid

Der Angeklagte soll am 21. Mai 2022 auf der Steinert Kirmes in Lüdenscheid in eine Auseinandersetzung mit einer Gruppe von Personen geraten sein. Auf der Flucht vor diesen Personen soll er mit einer Kurzwaffe geschossen haben und dabei einen einen unbeteiligten Kirmesbesucher getroffen haben. Der zweifache Familienvater wurde dabei so schwer verletzt, dass er noch am selben Abend starb.

Entscheidung des Gerichts in Hagen

Das Gericht musste entscheiden, ob der Angeklagte nur einen seiner Verfolger töten wollte und deshalb wegen versuch-

ten Totschlags in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung zu verurteilen war oder ob er auch den Tod anderer Menschen in Kauf nahm. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte den Tod anderer Personen billigend in Kauf nahm. Daher wurde er des Totschlags schuldig gesprochen.

Jugendstrafe und rechtliche Hintergründe

Da der Angeklagte zur Tatzeit minderjährig war, wurde er nach Jugendstrafrecht verurteilt. Die maximale Dauer einer Jugendstrafe beträgt in solchen Fällen zehn Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. / RaK