Höhere OGS-Beiträge in Iserlohn: Sonderkündigung möglich

Eltern in Iserlohn müssen für ihre Kinder bald tiefer in die Tasche greifen. Die Stadt hat jetzt ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.

© Radio MK / Symbolbild

Petition gegen höhere Abgaben in Iserlohn

Die Elternbeiträge für den Offenen Ganztag sowie das Essensgeld in städtischen Einrichtungen steigen. Das hat der Stadtrat in Iserlohn unlängst beschlossen. Eltern sind verärgert, eine Petition gegen die Pläne läuft.

Iserlohn reagiert mit Sonderkündigungsrecht

Mehr als 1.500 Unterschriften sind bei der Petition bereits zusammengekommen. Die Stadt Iserlohn reagiert darauf jetzt mit einem Sonderkündigungsrecht.

So können Eltern den OGS-Platz ihres Kindes bis zum 30. September kündigen. Wer die höheren Beiträge umgehen will, sollte aber schnell sein. Die neuen Elternbeiträge und Essensgelder gelten nämlich schon ab dem 01. August. Die Elternbeiträge werden ab einem Einkommen von 42.000 Euro fällig. Das sei im überregionalen Vergleich eine hoch angesetzte Grenze, so die Stadt.

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Iserlohner Beitragserhöhungen im Detail

Folgende neue Beiträge für Betreuungen gelten ab dem 1. August:

Einkommen unter 42.000 Euro

  • OGS-Beitrag: 0 Euro
  • Betreuung 8 bis 1: 0 Euro

Einkommen ab 42.000 Euro

  • OGS-Beitrag: 100 bis 125 Euro
  • Betreuung 8 bis 1: 50 bis 63 Euro

Einkommen ab 48.000 Euro

  •  OGS-Beitrag: 125 bis 150 Euro
  • Betreuung 8 bis 1: 63 bis 75 Euro

Einkommen ab 60.000 Euro

  •  OGS-Beitrag: 150 bis 175 Euro
  • Betreuung 8 bis 1: 75 bis 88 Euro

Einkommen ab 72.000 Euro

  •  OGS-Beitrag: 175 bis 200 Euro
  • Betreuung 8 bis 1: 88 bis 100 Euro

Einkommen ab 84.000 Euro

  •  OGS-Beitrag: 200 bis 228 Euro
  • Betreuung 8 bis 1: 100 bis 114 Euro

Einkommen ab 96.000 Euro

  •  OGS-Beitrag: 228 Höchstbetrag
  • Betreuung 8 bis 1: 114 Höchstbetrag

Die Beiträge der Essensgelder werden zum 1. August von 40 auf 60 Euro erhöht. (DaB)

Stadt Iserlohn räumt Sonderkündigungsrecht ein

Die Stadt Iserlohn reagiert auf den Protest jetzt mit einem Sonderkündigungsrecht: So können Eltern den OGS-Platz ihres Kindes bis zum 30. September kündigen. Wer die höheren Beiträge umgehen will, sollte aber schnell sein. Die neuen Elternbeiträge und Essensgelder gelten nämlich schon ab dem 01. August. Die Elternbeiträge werden ab einem Einkommen von 42.000 Euro fällig -

das sei im überregionalen Vergleich eine hoch angesetzte Grenze, so die Stadt. /RaK + DaB

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