Keine Steuererhöhungen in Hemer

Der Doppelhaushalt der Stadt Hemer sieht für das laufende und das kommende Jahr keine Steuererhöhungen vor.

© Marc Giebels / Stadt Hemer

Keine Steuererhöhungen in Hemer

Hemers Bürgermeister Christian Schweitzer hat klargemacht, dass es keine Steuererhöhungen in diesem und dem kommenden Jahr geben soll. Anfang dieser Woche (23.01) konnte der Haushaltsentwurf im Stadtrat eingebracht werden. Das war seit dem Cyberangriff Ende Oktober bislang nicht möglich.

Christian Schweitzer - Bürgermeister der Stadt Hemer© Marc Giebels / Stadt Hemer
Christian Schweitzer - Bürgermeister der Stadt Hemer
© Marc Giebels / Stadt Hemer

Konzentration auf wesentliches in Hemer

Der Bürgermeister betonte aber auch, dass sich die Stadt Hemer auf wesentliche Ausgaben konzentrieren und Prioritäten setzen müsse.

„Wir müssen sparsam sein – so wie viele Bürger in dieser Zeit sparsam sein müssen. Unsere Aufgabe ist es, zu unterscheiden zwischen dem, was besonders wichtig ist, und dem, was im Moment nicht realisierbar ist. Der Haushaltsentwurf setzt daher klare Prioritäten bei der Festigung der Stadt Hemer als familienfreundliche Stadt!“

Er möchte in schwierigen Zeiten dennoch positiv bleiben.

„Bitte verstehen Sie mich nicht falsch. Natürlich müssen wir in Hemer – wie bisher auch – sparsam und wirtschaftlich agieren. Die Rahmenbedingungen für den ersten Doppelhaushalt der Stadt Hemer sind aber äußerst herausfordernd.“

Etwas ernstes fiel das Fazit des ersten Beigeordneten und Kämmerer Sven Frohwein aus. Ziel sei es, nicht in den dauerhaften Nothaushalt abzurutschen.

„Das Eigenkapital ist planerisch verbraucht und es droht eine bilanzielle Überschuldung. In Zahlen entspricht dieses Szenario einem Eigenkapitalverzehr von 50 Millionen Euro in 15 Jahren.“

Deshalb fordert Sven Frohwein mehrere verschiedene Dinge.

Mehrere Forderungen von Hemers Kämmerer

Hemers Kämmerer Sven Frohwein fordert:

  • eine dauerhafte Erhöhung des Verbundsatzes im Finanzausgleich

Der "Verbundsatz" ist der Prozentanteil, den das Land aus seinem Steueraufkommen zur Verfügung stellt. Die Beträge werden erhöht, wenn der Verbundsatz niedriger ist als der Bedarf der jeweiligen Stadt.

  • die Stärkung des ländlichen Raumes durch Anpassung der fiktiven Hebesätze im Finanzausgleich

Der Hebesatz ist ein Multiplikationsfaktor auf die Gewerbe- und Grundsteuer. Er wird von den Gemeinden und Städten bestimmt und ist eine der wichtigsten Einnahmequellen. Während die Kommunen die Höhe der tatsächlichen Hebesätze selber festlegen können, sorgen die einheitlichen fiktiven Hebesätze dafür, dass sich dieser Gestaltungsspielraum der Kommunen nicht auf den ermittelten Bedarf an Gelder vom Land auswirkt.

  • einen Abbau der Verschuldung durch Altschuldenlösung

Altschulden sind Kredite aus der Vergangenheit, denen kein Vermögen gegenübersteht. Sie können also nicht abgebaut werden. Nun suchen Land und Bund nach einer Lösung, diese Altschulden zu verringern oder aufzulösen.

  • eine Verringerung des Kommunalisierungsgrades

Der beschreibt, in welchem Verhältnis die Aufgaben zwischen einem Land und seinen Kommunen verteilt sind. Eine Verringerung bedeutet in dem Fall: Hemer kann wegen einer schlechteren finanziellen Situation weniger Aufgaben übernehmen.

Finanzausgleich: Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben.

(DaB)

Der Haushaltsentwurf

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