Krankenkassenwechsel: Wie ihr im Märkischen Kreis sparen könnt
Veröffentlicht: Dienstag, 06.08.2024 09:42
Zum Jahreswechsel 2024/2025 erhöhen wieder viele Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge. Wer sparen möchte, kann wechseln.

Krankenkassenwechsel: So funktioniert es
Im nächsten Jahr müssen viele von uns mehr Geld für ihre Krankenkasse zahlen. Denn zum Jahreswechsel erhöhen viele gesetzliche Krankenkassen wieder ihren Zusatzbeitrag. Aber es gibt eine Lösung. Wer nicht mehr zahlen möchte, kann die Krankenkasse wechseln.
Wie funktioniert ein Wechsel der Krankenkasse ?
Wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Betroffene ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag gilt. Das gilt unabhängig von der Dauer der Mitgliedschaft. Wichtig: Eine Kündigung ist nicht mehr notwendig. Es reicht, in dieser Frist eine neue Krankenkasse zu wählen und dort einen Mitgliedsantrag zu stellen. Die neue Kasse übernimmt die Formalitäten mit der bisherigen Krankenkasse.
Regeln und Tipps bei einem Wechsel
Die Mitgliedschaft in der alten Krankenkasse endet aber nicht direkt mit der Wahl der neuen Krankenkasse. Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Stellen Versicherte beispielsweise wegen der Erhöhung des Zusatzbeitrages einen Mitgliedsantrag bei der neuen Krankenkasse und kündigen diese dann bis Ende August bei der alten Krankenkasse, sind sie ab November Mitglied bei einer neuen Krankenkasse. Bis zum endgültigen Wechsel müssen Versicherte den neuen Zusatzbeitrag an die bisherige Krankenkasse zahlen. Es gibt aber Ausnahmen: Versicherte, die einen speziellen Wahltarif zur Absicherung ihres Krankengeldes abgeschlossen haben, können frühestens nach Ablauf der dreijährigen Bindungsfrist kündigen.
Was passiert bei verpasster Frist?
Wer die Frist für das Sonderkündigungsrecht verpasst und mindestens zwölf Monate bei der alten Kasse versichert war, kann das normale Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende in Anspruch nehmen. In bestimmten Fällen, wie zum Beispiel bei einem Arbeitgeberwechsel, muss die Mindestbindungsfrist von zwölf Monaten nicht eingehalten werden.
Was ist vor einem Wechsel in Menden zu bedenken?
Die Höhe des Zusatzbeitrages ist wichtig für die Entscheidung, ob man bei seiner bisherigen Krankenkasse bleiben oder in eine andere wechseln soll. Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW sollte der Zusatzbeitrag aber kein alleiniges Kriterium für die Krankenkassenwahl sein. Vor einem Wechsel ist es sinnvoll, die Mehrleistungen zu vergleichen. Zwar sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu über 90 Prozent identisch. Unterschiede gibt es aber bei den freiwilligen Zusatzleistungen, auch Satzungsleistungen genannt. Das können Vorsorgeangebote sein, Reiseimpfungen, Bewegungsprogramme, Osteopathie, spezielle Leistungen für Schwangere und Kinder oder eine Geschäftsstelle vor Ort. Wechselwillige sollten daher vor einer Kündigung klären, welche zusätzlichen Leistungen für sie wichtig sind.
Weitere Informationen
Mehr zum Wechsel der Krankenkasse findet unter: Verbraucherzentrale NRW. Eine Liste aller Kassen mit den jeweiligen Zusatzbeiträgen bietet der Spitzenverband des Bundes der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband). / RaK