Lufthansa-Streik: Eure Rechte bei Flugausfällen

Durch Personalmangel an den Flughäfen, den Lufthansa-Streik oder generelle Flug-Streichungen sind viele Urlauber aus dem Märkischen Kreis gar nicht oder mit viel Verspätung abgehoben. Die Verbraucherzentrale Lüdenscheid berät Euch in solchen Fällen.

Wichtig ist: Die Airline - beziehungsweise bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter - muss sich darum kümmern, wie ihr an euer Ziel kommt. Fällt euer Flug also komplett aus, könnt ihr entweder auf einen Erstazflug drängen oder auf den Flug verzichten und dafür die Erstattung des Flugpreises fordern. Natürlich gibt es immer Sonderfälle und Bedingungen dafür. Eure Ansprüche könnt ihr aber auch schnell und einfach über die kostenlose "Flugärger-App" der Verbraucherzentrale NRW prüfen.

Alle Infos zu den Rechten bei Flugausfällen durch einen Streik gibt es unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/streik-bei-der-airline-oder-am-flughafen-was-tun-als-passagier-29684

Der Link zur Flugärger-App: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/flugaerger-mit-app-kostenlos-entschaedigung-berechnen-40119?pk_campaign=sticky

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