Meinungen aus dem MK zur Impfpflicht für Pflegeberufe

Ab dem 15. März gilt die Impfpflicht für medizinische und pflegerische Berufe.

Impfstoff - Impfpflicht ab 15. März
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Der Leiter des Gesundheitsbereichs bei Märkischen Kreis, Volker Schmidt, erläutert das entsprechende Gesetz, dass dann in Kraft tritt:

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Heißt konkret, dass Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen nachweisen müssen, dass sie gegen Corona geimpft oder von einer Infektion genesen sind, oder ein Attest vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können.

Das Gesundheitsamt des Märkischen Kreises wartet derzeit auf einen einheitlichen Erlass des Landes-Gesundheitsministeriums, wie das Gesetz umzusetzen ist und welche Ermessensspielräume es gibt. Im Gesundheitsamt wird dafür das Personal aufgestockt - dort ist man sich aber sicher, die zusätzliche Herausforderung zu meistern.

Gesetz ist teils problematisch:

Da sind Probleme bereits vorprogrammiert. Meinolf Breimhorst leitet das Seniorenzentrum Waldstadt in Iserlohn, er sieht dieses Gesetz problematisch:

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Auch in seiner Einrichtung gibt es – entsprechend dem Bundesdurchschnitt – Mitarbeiter, die betroffen sind. In diesen Fällen sollen dann die Gesundheitsämter nach Ermessen entscheiden, ob diese Mitarbeiter weiterarbeiten können. Breimhorst spricht sich dafür aus, zunächst die Frist für das Gesetz zu verlängern, um Probleme zu klären.

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