Nach Cyberangriff: Probleme in Plettenberg und Iserlohn

Der Cyberangriff auf den kommunalen IT-Dienstleister Südwestfalen IT (SIT) hat immer noch Folgen für Städte und Gemeinden im Märkischen Kreis - unter anderem mit Blick auf die Bescheide zu Grundbesitzabgaben.

© Radio MK / Pamina Klee

Iserlohn: Verzögerungen bei Grundbesitzabgaben

Ende Oktober 2023 wurde der kommunale IT-Dienstleister Südwestfalen IT (SIT) von Hackern angegriffen. Daraufhin hat das IT-Unternehmen alle Server vom Netz genommen,um eine Verbreitung der Schadsoftware zu vermeiden. Die meisten Kommunen und Städte im Märkischen Kreis sind seitdem mehr oder weniger offline. So teilt die Stadt Iserlohn mit, dass die Bescheide zu Grundbesitzabgaben voraussichtlich erst Anfang März versandt werden können - Damit werden die Abgaben ausnahmsweise wohl erst Anfang April fällig werden. Die Grundbesitzabgaben können außerdem immer noch noch nicht per Lastschrift eingezogen werden. Alle Zahlungspflichtigen können nach Erhalt des Grundbesitzabgabenbescheides für das Jahr 2024 die Forderungen unter Angabe des Kassenzeichens überweisen. Damit können sie vermeiden, dass mehrere Raten zeitgleich eingezogen werden könnten, wenn Abbuchungen technisch wieder möglich sind. Die Stadt Iserlohn wird die Einzugstermine frühzeitig ankündigen.

Plettenberg bucht ab - aber nicht alle Abgaben

In Plettenberg ist die Situation ähnlich. Nach dem Cyberangriff ist die Stadt Plettenberg wieder so weit, dass am 15.02.24 ein Teil der offenen Lastschriften, die am 31.12.2023 fällig waren, eingezogen werden. Das umfasst Gewerbesteuer, Grundbesitzabgaben, Pachten, Mieten, Hundesteuer und Vergnügungssteuer, Marktgebühren und Grubenabfuhr. Elternbeiträge und Essensgelder werden zu einem späteren Zeitpunkt abgebucht. Alle Forderungen, die erst in 2024 entstehen, speziell die Gewerbesteuern und Grundbesitzabgaben, die am 15.02.24 eigentlich fällig wären, werden ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt abgebucht. Wann das sein wird, ist noch offen. Hierzu wird gebeten die entsprechenden Bescheide mit den dort ausgewiesenen Fälligkeiten abzuwarten! Nur so können Doppelungen vermieden werden.

In einigen Fällen kann es sein, dass Veränderungen bei der Höhe der Forderungen oder bereits getätigte Zahlungen noch nicht richtig verarbeitet sind und die Forderung in ursprünglicher Höhe abgebucht wird. In diesen Fällen bittet die Stadt darum, kurz ein Mail (post@plettenberg.de) mit Angabe des betreffenden Kassenzeichens zu schicken.