Nachholbedarf für den MK bei Masernimpfung

Ohne Masernimpfung kein Kita- oder Schulplatz mehr fürs Kind.

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Nächsten Monat tritt auch bei uns im Märkischen Kreis die Masern-Impfpflicht in Kraft. Für Kinder, die schon einen Kita- oder Schulplatz haben, muss der Nachweis bis Ende Juli 2021 erbracht werden. Das gilt auch für Lehrer und Betreuer. Kinderarzt Michael Achenbach aus Plettenberg sieht vor allem bei kleinen Kindern im Märksichen Kreis Nachholbdarf:

© Michael Achenbach / Radio MK

Von der Impfpflicht ausgenommen ist nur, wer vor 1970 geboren ist oder schon einmal Masern hatte.

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