Neue Grenzen in der Krankenversicherung ab 2025
Veröffentlicht: Dienstag, 31.12.2024 11:02
Ab dem kommenden Jahr gibt es in der Krankenversicherung wichtige Änderungen. Die AOK NordWest informiert über die neuen Grenzen.
Höhere Jahresarbeitsentgeltgrenze
Ab dem Jahr 2025 steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung auf 73.800 Euro. Im Jahr 2024 lag diese Grenze noch bei 69.300 Euro. Das bedeutet für Arbeitnehmer, die mehr verdienen:
- Wer über 73.800 Euro jährlich verdient, kann sich weiterhin freiwillig gesetzlich versichern oder muss sich privat versichern.
- Wer weniger verdient, wird automatisch wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die AOK NordWest bietet dazu kostenlose Beratung und weitere Informationen an.
Wichtige Änderungen für Betriebe
Für Unternehmen im Märkischen Kreis gibt es zum Jahreswechsel 2025 ebenfalls wichtige Änderungen in der Sozialversicherung. Die AOK NordWest informiert Betriebe in einem digitalen Fachportal über die Neuerungen. Dazu gehören:
- Die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
- Änderungen beim Mindestlohn.
- Neue Meldeverfahren für Unternehmen.
Kostenlose Online-Seminare
Die AOK NordWest bietet bis zum 17. Januar kostenlose Online-Seminare an. In diesen Seminaren werden alle wichtigen Änderungen kompakt in 90 Minuten erklärt. AOK-Serviceregionsleiter Dirk Schneider empfiehlt Betrieben, dieses Angebot zu nutzen, um sicherzustellen, dass alle neuen Fristen und Vorgaben eingehalten werden.