NGG ruft zu Betriebsratswahlen auf

Vom Lohn über den Urlaub bis zur Arbeitszeit: Wer Entscheidungen über den Arbeitsplatz nicht allein dem Chef überlassen will, der sollte jetzt bei der Betriebsratswahl mitmachen.

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Dazu fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) die Beschäftigten im Märkischen Kreis auf. Die Betriebsratswahlen laufen vom 1. März bis zum 31. Mai. Bereits in Firmen ab fünf Beschäftigten kann eine Arbeitnehmervertretung gewählt werden. Die Wahlen finden alle vier Jahre statt, derzeit gibt es 182 Betriebsräte in der Lebensmittel- und Gastro-Branche in der Region. Wo es noch keinen Betriebsrat gibt, kann jederzeit einer gegründet und außerhalb der jetzt laufenden Abstimmungsphase gewählt werden, so die Gewerkschaft. Die NGG bietet dabei Unterstützung an.

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