Ohne Masern-Impfung kein Kita-Platz für das Kind

Ab sofort (01.03.) gilt auch bei uns im Märkischen Kreis die Masern-Impfpflicht.

© Pixabay

Für Kinder, die schon einen Kita- oder Schulplatz haben, muss der Nachweis bis Ende Juli 2021 erbracht werden. Das gilt auch für Lehrer und Betreuer. Kinderarzt Michael Achenbach aus Plettenberg sieht vor allem bei kleinen Kindern im Märkischen Kreis Nachholbdarf:

© Michael Achenbach / Radio MK

Von der Impfpflicht ausgenommen ist nur, wer vor 1970 geboren ist oder schon einmal Masern hatte. Wer sein Kind ohne Impfung in die Kita oder in die Schule schickt, muss mit einer Strafe von bis zu 2.500 Euro rechnen. Das gilt auch für Kitas, die Kinder ohne Impfung aufnehmen.

Weitere Meldungen