Osterfeuer im Märkischen Kreis anmelden

Bald ist wieder die Zeit der Osterfeuer - und die Kommunen im MK weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sie genehmigt werden müssen.



In Iserlohn müssen entsprechende Anträge beispielsweise bis zum 22. März gestellt werden, in Lüdenscheid endet diese Frist am 15., in Kierspe am 14.März.

Genehmigt werden aber nur traditionelle Osterfeuer, die von größeren Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden. Zudem müssen sie nachweislich der Brauchtumspflege dienen. Vorgeschrieben ist auch das ausschließlich pflanzliche Brennmaterial. / AnS


Iserlohn

Osterfeuer dürfen nur von Karsamstag bis Ostermontag abgebrannt werden. Um die Rauch- und Geruchsbelästigung in Grenzen zu halten, ist es nicht erlaubt, sie vor 17 Uhr zu entzünden und die Feuer müssen um 23 Uhr vollständig abgebrannt oder gelöscht sein.

Als Brennmaterial dürfen ausschließlich pflanzliche Abfälle, wie Hecken- und Baumschnitt, Schlagabraum und Schnittholz verwendet werden und die Menge sollte insgesamt zwanzig Kubikmeter nicht überschreiten. Das Material muss trocken sein und natürlich frei von Verpackungen und anderen Anhaftungen. Zum Entzünden sind chemische Brandbeschleuniger nicht erlaubt. Wichtig ist auch, dass die vorgegebenen Mindestabstände zu bewohnten Gebäuden, Wäldern und öffentlichen Verkehrsflächen eingehalten werden. Das Brennmaterial sollte möglichst großflächig gelagert werden, um das Einnisten von Kleintieren zu verhindern. Es besteht zudem die Pflicht, das Material vor dem Abbrennen umzuschichten.

Mitarbeitende des Ordnungsamtes werden auch in diesem Jahr umfangreich überprüfen, ob die Osterfeuer genehmigt sind und die Auflagen eingehalten werden. Bei Verstößen sind Bußgeldverfahren die Konsequenz. Daher sollten Grünabfälle in Privatgärten erst gar nicht aufgeschichtet und bis zum Osterfest gelagert, sondern über die vorgeschriebenen Wege, wie Grünabfallcontainer oder die regelmäßig stattfindende Grünabfallabfuhr, entsorgt werden. Weitere Tipps dazu gibt es bei der Abteilung Umwelt- und Klimaschutz unter den Rufnummern 02371 217-2941 und -2942.

Die Anträge für Osterfeuer sind schriftlich bei der Stadt Iserlohn, Bereich Sicherheit und Ordnung, 58634 Iserlohn, einzureichen. Sie müssen genaue Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Abbrennens enthalten. Zudem ist eine verantwortliche Person zu benennen, die vor Ort angesprochen und telefonisch erreicht werden kann. Die Gebühr für das Osterfeuer beträgt fünfzig Euro.

Ansprechpartner für weitere Informationen ist Thomas Johannsen, Telefon 02371 217-1617. Das Antragsformular kann telefonisch unter 02371 217-1717 oder per E-Mail an ordnungsamt@iserlohn.de angefordert werden.

Lüdenscheid

Wer ein Osterfeuer abbrennen möchte, muss das vorab schriftlich beim Ordnungsamt anmelden. Die Frist dafür läuft in diesem Jahr bis einschließlich 15. März. Außerdem weist das Ordnungsamt darauf hin, dass für den Osterbrauch einige Sicherheitsvorschriften zu beachten sind.

Das Meldeformular namens „Anzeige eines Osterfeuers“ steht als PDF-Dokument auf der Notfall-Homepage der Stadt Lüdenscheid zum Download bereit. Alternativ verschickt das Ordnungsamt den Vordruck auf Anfrage auch auf dem Postweg. In dem Formular müssen folgende Angaben gemacht werden:

+ Name und Anschrift der verantwortlichen Personen, die das Feuer beaufsichtigen (mindestens eine Person ab 18 Jahren)

+ Beschreibung des Ortes, an dem das Feuer abgebrannt werden soll

+ Höhe des aufgeschichteten Brennmaterials

+ getroffene Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr

Die Anmeldung des Osterfeuers muss spätestens am 15. März an das Ordnungsamt geschickt werden. Das ist sowohl auf dem Postweg (Fachdienst Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Rathausplatz 2, 58507 Lüdenscheid) sowie per E-Mail an kod@luedenscheid.de möglich. Bei Nachfragen ist das Ordnungsamt außerdem telefonisch unter 02351/17-1100 zu erreichen.

Osterfeuer seien kein Vorwand, um Grünabfälle zu verbrennen, betont das Ordnungsamt. Stattdessen gehe es um Brauchtumspflege. Osterfeuer seien „dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation oder ein Verein unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege das Feuer ausrichtet und es im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich macht“.

Verbrannt werden dürfen ausschließlich „unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste“. Alle anderen Stoffe sind verboten – auch „zum Anzünden oder Unterhalten des Feuers“. Darüber hinaus müssen Aufsichtspersonen, die auf der Anmeldung genannt werden, solange vor Ort und telefonisch erreichbar sein, bis das Osterfeuer komplett abgebrannt und dessen Glut erloschen ist.

Die „Aufpasser“ müssen auch darauf achten, dass das Feuer bei starken Wind nicht angezündet wird bzw. bei aufkommendem starken Wind unverzüglich gelöscht wird. Eine weitere Vorgabe: Sollte das Brennmaterial schon einige Wochen vorher aufgetürmt worden sein, muss es vor dem Anzünden noch einmal umgeschichtet werden. Dadurch soll verhindert werden, dass Tiere, die sich dort womöglich eingenistet oder versteckt haben, verbrannt werden. Außerdem müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden:

+ 100 Meter von Gebäuden, in denen sich Menschen aufhalten

+ 50 Meter von sonstigen baulichen Anlagen

+ 50 Meter von öffentlichen Verkehrsflächen

+ 25 Meter von befestigten Wirtschaftswegen

+ 100 Meter von Hochspannungsleitungen

+ 100 Meter vom Waldrand

Kierspe

Ein Brauchtumsfeuer ist beim Ordnungsamt der Stadt Kierspe bis spätestens zum 14.03.2024 unter Angabe von Verbrennungsort- und zeit, Größe des Brauchtumsfeuers und eines verantwortlichen Ansprechpartners mit telefonischer Erreichbarkeit auch während der Veranstaltung anzuzeigen. Anmeldungen werden unter der Telefonnummer 02359/661-133 Frau Cordula Weigel oder 02359/661-138 Herr Hendrik Kasper bzw. unter ordnungsamt@kierspe.de entgegengenommen. Aufgrund des Cyber-Angriffs steht der Formularserver der Stadt Kierspe nicht zur Verfügung. Wir bitten Sie ausdrücklich, den Antrag auf Genehmigung, wie oben beschrieben einzureichen.

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