Sanierungsprojekte für Denkmäler auch im Märkischen Kreis

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages stellt 47,5 Millionen Euro für Sanierungsprojekte im Bereich der Denkmalpflege zur Verfügung.

© Symbolbild: Pixabay

Fördermittel für Denkmalpflege im Märkischen Kreis

Auch in diesem Jahr stellt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zusätzliche Mittel in Höhe von 47,5 Millionen Euro für Sanierungsprojekte im Bereich der Denkmalpflege bereit. Das teilt die heimische Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk (SPD) mit und ermutigt dazu, Anträge für entsprechende Projekte zu stellen.

Förderkriterien und Antragsverfahren im Märkischen Kreis

Die Förderung richtet sich an "national bedeutsame oder das kulturelle Erbe mitprägende unbewegliche Kulturdenkmäler". Gefördert werden Maßnahmen zur Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege. Nicht förderfähig sind hingegen Renovierungsarbeiten sowie Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen.

Antrag an Regierungsbezirk Arnsberg

Projektträger müssen den Antrag ausfüllen und idealerweise vor dem 31. März 2023 an die zuständige Landesdenkmalschutzbehörde beim Regierungsbezirk Arnsberg senden. Diese unterstützt auch bei der Antragstellung und stellt sicher, dass alle erforderlichen Schritte eingeleitet werden.

Förderrichtlinien für Denkmäler im Märkischen Kreis

Der Bund übernimmt maximal 50% der förderfähigen Kosten der Maßnahme. Die restlichen 50% müssen anderweitig finanziert werden, beispielsweise durch das Land, die Kommune, Stiftungen oder private Dritte. Eine Ko-Finanzierung aus EU-Mitteln oder anderen Bundeshaushaltstöpfen ist nicht möglich. Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien sind auf der Homepage der Beauftragten für Kultur und Medien unter der Rubrik "Denkmalschutz" verfügbar. /YaS

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