Selbsttests bei Friseuren bleiben erlaubt
Veröffentlicht: Mittwoch, 31.03.2021 16:27
Viele Friseure im Märkischen Kreis hat es geärgert: sie haben Selbsttests für ihre Kunden angeschafft und dann stellte sich heraus, dass die ab dem 1. April nicht mehr zulässig sind und nur noch Corona-Tests von zugelassenen Teststellen vorgelegt werden dürfen.
Diese Regelung hat der Märkische Kreis jetzt geändert und die Allgemeinverfügung angepasst. Bei körpernahen Dienstleistungen, wie bei Friseuren, sind weiterhin Selbsttests erlaubt, wenn durchgängig eine Maske getragen wird. Ab morgen gilt also: Kunden müssen in Anwesenheit des Personals einen Selbsttest durchführen oder einen maximal 24 Stunden alten Schnelltest einer zugelassenen Teststelle vorlegen. Die Mitarbeiter müssen alle zwei Tage einen Selbst- oder Schnelltest machen.