SPD-Politikerin aus dem MK für Einschränkungen von Lachgas

Die heimische SPD-Bundestagsabeordnete Nezahat Baradari unterstützt die Bestrebungen, den Konsum von Lachgas einzuschränken.

© Radio MK

Lachgas wird bei Jugendlichen in den vergangenen Jahren zunehmend zur Party-Modedroge. Nun formiert sich Widerstand: Eltern, Politiker und Ärzteverbände fordern schärfere Regeln und sogar Verbote. Auch die heimischen SPD-Bundestagsabeordnete Nezahat Baradari unterstützt diese Bestrebungen.Die Politikerin, die gleichzeitig auch Kinderärztin ist, sagt:

„Lachgas gilt weithin als harmloses Rauschmittel - das ist mitnichten so: Der Konsum von Lachgas kann zu Sauerstoffmangel, Ohnmacht und langfristig sogar zu Hirnschäden und Tod führen“.

Bisher ist Lachgas leicht zu bekommen - zum Beispiel als Kartusche für Sprühsahnespender und sogar in Automaten.

„Hier ist die Politik gefordert, einzuschreiten - und zwar noch vor dem Sommer“,

stellt Baradari klar .

Strengere Regeln für Lachgas in Berlin gefordert

Die Debatte um die schärfere Reglementierung von Lachgas hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angestoßen. Lauterbach drängt auf schnelle Maßnahmen, um den Verkauf von Lachgas als Partydroge besonders an junge Menschen einzudämmen. Im ARD-„Morgenmagazin“ erklärte der SPD-Politiker:

„Wir werden schnell mit einer Regelung kommen.“

Ein Vorschlag aus Niedersachsen sieht vor, Lachgas in die Liste psychoaktiver Stoffe aufzunehmen, was den Verkauf stark einschränken würde.

Gesundheitsgefahren durch Lachgas: Warnungen und Empfehlungen

Die Warnungen vor den gesundheitlichen Risiken des Lachgas-Konsums häufen sich. Minister Lauterbach empfiehlt Eltern, ihre Kinder aufzuklären:

„Das klingt lustig und ungefährlich. Ist es aber nicht.“

Regelmäßiger Konsum könne zu Unfällen oder neurologischen Schäden führen, und auch bleibende Schäden seien nicht auszuschließen.

„Für Kinder und Jugendliche ist das sehr gefährlich,“

warnte Lauterbach. Ein generelles Verbot sei jedoch schwierig, da Lachgas auch industriell genutzt werde.

Aktuelle rechtliche Lage und Forderungen nach Änderungen

In Deutschland sind der Verkauf und Konsum von Lachgas nicht verboten. Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie warnte kürzlich vor den Gefahren des Lachgas-Konsums, der insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ansteigt. Laut der niedersächsischen Ärztekammer ist Lachgas nicht als Droge nach dem Betäubungsmittelgesetz eingestuft. Dies könnte sich jedoch bald ändern, wenn die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden. /RaK

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