Verlängerte Auszahlung von Kurzarbeitergeld
Veröffentlicht: Montag, 30.12.2024 09:08
Ab dem 1. Januar können Unternehmen im Märkischen Kreis die Dauer des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 24 Monate verlängern.
Änderung für Unternehmen und Beschäftigte
Die verlängerte Auszahlung von Kurzarbeitergeld bringt mehr Sicherheit für Betriebe und Beschäftigte im Märkischen Kreis (MK). Ab dem 1. Januar können Unternehmen die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von 12 auf 24 Monate anheben. Diese Änderung soll dabei helfen, Arbeitsplätze länger zu sichern und Einkommensverluste zu vermeiden. Die heimische Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk begrüßt die Entscheidung und betont, dass die Regelung den Betrieben und Beschäftigten im MK mehr Planungssicherheit in schwierigen Zeiten bietet.
Kurzarbeitergeld sorgt für mehr Planungssicherheit
Die Änderung der Regelung für Kurzarbeitergeld bietet sowohl für Unternehmen als auch für Beschäftigte im Märkischen Kreis eine größere Sicherheit. Unternehmen können weiterhin auf finanzielle Unterstützung zählen, um in der aktuellen Krisensituation ihre Arbeitsplätze zu erhalten. Für die Beschäftigten bedeutet dies, dass sie in der unsicheren Lage von Corona und anderen Herausforderungen nicht mit sofortigen Einkommensverlusten rechnen müssen.
Hohe Kurzarbeit im Märkischen Kreis
Laut der Agentur für Arbeit Iserlohn liegt die Zahl der Kurzarbeiter im Märkischen Kreis weiterhin auf einem hohen Niveau. Eine schnelle Erholung des Arbeitsmarktes ist derzeit nicht in Sicht. Die verlängerte Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes hilft, den Arbeitsmarkt stabiler zu halten und gibt sowohl Unternehmen als auch den Beschäftigten im MK mehr Zeit, sich auf die kommenden Monate vorzubereiten.