Abschaffung der Straßenausbaubeiträge geplant: Tausende Unterschriften aus dem Märkischen Kreis

Wenn eine Wohnstraße saniert wird, mussten die Anlieger dafür Geld bezahlen, auch bei uns im Märkischen Kreis. Nicht selten handelte es sich dabei um fünfstellige Summen. Die NRW-Landesregierung hat jetzt aber einen Reformentwurf zu diesen Straßenausbaubeiträgen beschlossen.

© Archivbild, Stadt Plettenberg

Entlastung für Anlieger im Märkischen Kreis: Ausbaubeiträge gestrichen

Anlieger in Wohnstraßen des Märkischen Kreises und ganz Nordrhein-Westfalen können aufatmen. Die NRW-Landesregierung hat einen Reformvorschlag zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschlossen, der für viele eine erhebliche finanzielle Entlastung bedeutet. Bisher waren Anlieger in Wohnstraßen verpflichtet, zur Finanzierung von Straßensanierungen beizutragen, was nicht selten zu fünf- oder sechsstelligen Kosten führte. Mit der geplanten Reform sollen Anlieger ab dem kommenden Jahr von dieser finanziellen Last befreit werden.

Rückwirkende Förderung der Straßenausbaubeiträge bis 2018

Faktisch sind die Straßenbaubeiträge in NRW bereits vom Tisch. Für Straßenbaumaßnahmen, die seit Anfang 2018 beschlossen wurden, zahlen Anliegerinnen und Anlieger schon seit längerem keine Beiträge mehr. Denn 2022 hatten die damaligen Regierungsfraktionen CDU und FDP im Landtag eine Förderrichtlinie für die Straßenbaubeiträge auf den Weg gebracht. Anlieger erhalten damit ihre Beiträge für Straßenbaumaßnahmen zu 100 Prozent vom Land zurück. Seit dem Start des Förderprogramms wurden Grundstückseigentümer in Höhe von insgesamt 75,1 Millionen Euro für Straßenausbaumaßnahmen entlastet, die sie ansonsten hätten zahlen müssen. Auch Nachrodt-Wiblingwerde hat bereits vor Jahren eine Resolution gegen die umstrittenen Straßenbaubeiträge verabschiedet.

Hier gelten keine Förderungsansprüche beim Straßenbau

Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gilt jedoch nicht für Straßen, die vor 2018 ausgebaut wurden. In solchen Fällen können Kosten nach wie vor auf die Hausbesitzer zukommen. Ebenso gilt dies für die Erst-Erschließung von Straßen. Wer einen Bauplatz in einem Neubaugebiet hat, muss für die neu hergestellten Straßen, Wege und Plätze Erschließungsbeiträge in Höhe von 90 Prozent der Kosten zahlen; 10 Prozent trägt die Gemeinde. Erschließungsbeiträge fallen nur für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen an.

Lang ersehnte Entlastung auch durch Protest im Märkischen Kreis

Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge war seit Langem eine Forderung, die von vielen Bürgern unterstützt wurde. Bereits vor Jahren unterzeichneten mehr als eine halbe Million Menschen in NRW, darunter über 16.000 aus dem Märkischen Kreis, eine Petition des Steuerzahlerbundes, die auf die Abschaffung dieser Beiträge abzielte. /DoP

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