Führerschein-Umtausch im MK wieder möglich
Veröffentlicht: Donnerstag, 16.05.2024 07:50
Eigentlich hätten Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 ihre alten Papier-Führerscheine schon längst gegen den Plastik-Führerschein im Scheckkartenformat tauschen müssen - doch das ging lange nicht. Grund war der Hacker-Angriff auf den kommunalen Dienstleister Südwestfalen-IT. Jetzt aber ist das wieder möglich.

Terminvereinbarung ab sofort wieder möglich
Das Kreishaus teilt mit: Ab sofort sind wieder Termine für den Führerscheinumtausch buchbar. Allerdings rechnet der Kreis mit einem Ansturm.
Deshalb hat die Bezirksregierung die Umtauschfrist noch einmal bis zum 19. Januar 2025 verlängert. Bis 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgegebenen Papierführerscheine getauscht und gegen fälschungssichere und EU-weit einheitliche Dokumente im Scheckkartenformat ausgetauscht werden. Im Märkischen Kreis betrifft das etwa 200.000 Führerscheine. Der Gesetzgeber hat dazu einen Stufenplan erarbeitet. In der ersten Stufe wurden bis Anfang 2022 etwa 14.000 graue und rosa Führerscheine getauscht.
Hacker-Angriff aud Südwestfalen IT verhinderte lang den Umtausch
Aktuell sind die Jahrgänge 1965 bis 1970 an der Reihe. Bis zum 19. Januar 2024 hätten normalerweise alle, die in dieser Zeit geboren wurden und noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzen, diesen gegen ein neues Dokument umtauschen müssen. Aufgrund des Hacker-Angriffs auf den kommunalen Dienstleister Südwestfalen-IT konnte eine Bearbeitung in den südwestfälischen Kreisen aber nicht erfolgen. Durch eine Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Arnsberg wurde die Frist für den Umtausch in den Geburtsjahrgängen 1965 bis 1970 zunächst auf den 19. Juli dieses Jahres verlängert. Die Bezirksregierung wird diese Frist nun auch um weitere sechs Monate bis zum 19. Januar 2025 verlängern.
Märkischer Kreis bittet um Geduld
Die ersten Termine zum Umtausch werden zunächst in begrenzter Zahl zur Verfügung stehen, sollen aber sukzessive steigen. Ziel ist es, auch den Umtausch der vierten Stufe (Geburtsjahrgänge 1971 bis 1980 mit rosafarbenem oder grauem Führerschein) bis zum 19. Januar 2025 abschließen zu können. Grob geschätzt warten etwa 25.000 bis 30.000 Führerscheine darauf, bis dahin getauscht zu werden.
Dabei bittet der Märkische Kreis um Geduld: Wegen der bevorstehenden Urlaubszeit wird erwartet, dass die Nachfrage hoch sein wird. Wer es nicht eilig mit einem Umtausch hat, wird daher gebeten, noch abzuwarten. Die Bezirksregierung Arnsberg empfiehlt, die Allgemeinverfügung, die am 25. Mai dieses Jahres in Kraft treten soll, unterwegs mit sich zu führen. Sie wird dann HIER zum Download bereit. Bei Fahrten im öffentlichen Verkehr wird den Betroffenen angeraten, eine Kopie der Allgemeinverfügung mitzuführen.
Bürgerbüros in Lüdenscheid und Iserlohn tauschen um
Die Führerscheine können in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises in Iserlohn oder Lüdenscheid umgetauscht werden. Dabei sind folgende Unterlagen mitzubringen: bisheriger Führerschein, gültiges Ausweisdokument und ein aktuelles, höchstens 12 Monate altes, biometrisches Lichtbild. Die Gebühr beträgt 30,40 Euro. Der neue Kartenführerschein wird dann direkt von der Bundesdruckerei zugeschickt. Den alten Führerschein bekommen die Bürgerinnen und Bürger – mit einem Ablaufdatum versehen – wieder ausgehändigt.
Ist der bisherige Führerschein nicht im Märkischen Kreis oder seinen Rechtsvorgängern ausgegeben worden, muss von der ausstellenden Behörde zuvor eine sogenannte „Karteikartenabschrift“ angefordert werden – nur im dortigen Verzeichnis sind die Führerscheindaten gespeichert. Für den Besuch im Bürgerbüro muss vorab ein Termin vereinbart werden. Termine können online unter https://terminvergabe.maerkischer-kreis.de/ oder telefonisch unter 02351 966 60 gebucht werden.
Regelung gilt auch für Nachbarkreise
In den vom Cyberangriff betroffenen Kreisen (Hochsauerlandkreis, Kreis Soest, Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein) ist der anstehende Pflichtumtausch der Führerscheine für die Einwohnerinnen und Einwohner nach wie vor nur eingeschränkt möglich. Grund dafür ist die gegenwärtige enorme Nachfrage nach Terminen insbesondere für eilbedürftige andere durch die Führerscheinstellen der betroffenen Kreise zu erledigende Verfahren, wie z.B. Verlängerung der Fahrerlaubnis, Ausstellen eines Ersatzführerscheins oder eines internationalen Führerscheins, Erweiterung einer Fahrerlaubnisklasse, Anträge im Zusammenhang mit Fahrgastbeförderungen, Ausstellen von Fahrerkarten, Umschreibung von ausländischen Führerscheinen und von Dienstfahrerlaubnissen. Daher hat die Bezirksregierung Arnsberg die Frist für den Pflichtumtausch in diesen Kreisen bis zum 19. Januar 2025 verlängert.
Darum müssen die Führerscheine umgetauscht werden
Vor dem Hintergrund der Anforderungen der 3. EU-Führerscheinrichtlinie müssen bis zum 19. Januar 2033 in der Europäischen Union alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem Jahr 2013 ausgestellt worden sind. Der Umtausch verläuft in Deutschland schrittweise, gestaffelt nach Jahrgängen. Regulär ist für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 die entsprechende Frist am 19. Januar 2024 abgelaufen. Aufgrund des Hackerangriffs auf die Südwestfalen-IT (SIT) konnten und können u. a. die Fahrerlaubnisbehörden im Hochsauerlandkreis, Märkischen Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein und Kreis Soest seit Anfang November nur eingeschränkt arbeiten bzw. müssen nach wie vor einen großen Antragsstau vieler Vorgänge abarbeiten./mu