Gesetz gegen Windrad-Wildwuchs eingebracht

Im Sauerland entstehen immer mehr Windräder, was durch ein Gerichtsurteil und die Landesregierung gefördert wird, doch ein neues Gesetz soll dies bald stoppen.

© Radio MK/Lia Staniewski

Ein plötzlicher Anstieg der Windräder

Jahrelang gab es kaum Fortschritte bei der Nutzung von Windkraft im Sauerland. Doch in den letzten Jahren hat sich das schnell geändert. Die Anzahl der Windräder in der Region wächst stark. Ein wichtiger Grund dafür ist die Entscheidung der Landesregierung, hunderte neue Windräder zu bauen. Doch auch ein Gerichtsurteil spielt eine Rolle: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass Kommunen wie Hemer den Bau von Windrädern nicht mehr verhindern oder kontrollieren können.

Was hat das Urteil verändert?

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster hat große Auswirkungen. Es bedeutet, dass die Kommunen in der Region jetzt wenig Einfluss auf den Bau neuer Windräder haben. Früher konnten sie entscheiden, wo Windräder gebaut werden und wo nicht. Doch das Gericht hat entschieden, dass diese Entscheidung nun in die Hände der Landesregierung und der Investoren liegt. Deshalb entstehen jetzt Windräder auch an Orten, die bisher nicht geplant waren.

Neues Gesetz soll den Wildwuchs stoppen

Im Bundestag gibt es nun Bestrebungen, diesem schnellen Wachstum von Windrädern einen Riegel vorzuschieben. Die Union hat ein Gesetz vorgeschlagen, das den Bau von Windrädern stärker regeln soll. Das Gesetz wird heute, am 20. September, im Bundestag eingebracht. Allerdings wird es wahrscheinlich nicht sofort umgesetzt. Es könnte frühestens im Februar nächsten Jahres in Kraft treten.

Chancen und Herausforderungen

Viele Investoren nutzen derzeit die Situation im Sauerland, um Windräder zu bauen. Einige von ihnen setzen auf Bereiche, in denen Windräder ursprünglich nicht geplant waren, wie zum Beispiel in Wäldern. Das hat zu Diskussionen geführt. Viele Menschen in der Region sind besorgt, dass die Windräder die Natur und die Umwelt negativ beeinflussen könnten.

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