Iserlohn: Urteil im Prozess um versuchten Mord

Das Hagener Landgericht hat am Donnerstag (15.08.) ein Urteil gegen einen 18-jährigen Iserlohner wegen versuchten Mordes gefällt.

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Jugendhaft für 18-jährigen Iserlohner

Das Hagener Landgericht hat am Donnerstag (15.08.) einen 18-jährigen Iserlohner wegen versuchten Mordes zu sechs Jahren Jugendhaft verurteilt. Der junge Mann hatte mit einem 30 Zentimeter langen Messer auf einen Angestellten seiner Eltern eingestochen, um ihn zu töten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Täter die Arglosigkeit seines Opfers ausnutzte, indem er es im Keller seines Elternhauses bat, eine Kiste aus dem Regal zu heben, bevor er unerwartet zustach.

Gericht erkennt kein psychisches Krankheitsbild

Nach eingehender Untersuchung des Angeklagten konnte das Gericht eine psychische Krankheit ausschließen. Der Verurteilte wurde als vollständig schuldfähig eingestuft. Zur Tatzeit war der junge Mann 18 Jahre alt, sodass die Strafe im Jugendstrafrecht verhängt wurde. Das Motiv für die Tat soll das angespannte Verhältnis des Opfers mit der Schwester des Verurteilten gewesen sein.

Urteil gegen Iserlohner noch nicht rechtskräftig

Das Urteil des Hagener Landgerichts gegen den Iserohner ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte hat die Möglichkeit, innerhalb einer Woche Revision einzulegen. Sollte er diesen Schritt gehen, könnte der Fall erneut verhandelt werden. Bis dahin bleibt das Urteil vorläufig bestehen. / PaK

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