Urteil nach Brandstiftung in Lüdenscheid

Heute (30.08.) wird vor dem Hagener Landgericht das Urteil gegen eine 41 Jahre alte Frau aus Lüdenscheid erwartet.

© Radio MK/Patrick Rickert

Lüdenscheider zündet Wohnung an

Die Lüdenscheiderin ist wegen besonders schwerer Brandstiftung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, im Juni 2022 Feuer auf dem Dachboden eines Mehrfamilienhauses gelegt zu haben. Das sollte auf die von ihr bewohnte Wohnung im Dachgeschoss übergehen. So wollte sie demnach die Summe aus ihrer kurz zuvor abgeschlossenen Hausratversicherung kassieren. Beim Löscheinsatz wurden alle Wohnungen des Hauses so stark beschädigt, dass sie danach unbewohnbar waren. Die Angeklagte soll noch am Brand-Tag die Versicherung verständigt haben, die ihr gut 25.000 Euro ausgezahlt haben soll.

Strafe bei besonders schwerer Brandstiftung

Im Strafgesetzbuch steht folgende Definition zur Strafe bei besonders schwerer Brandstiftung:

Wer durch eine Brandstiftung nach § 306 oder § 306a eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.
Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter in den Fällen des § 306a:
  • einen anderen Menschen durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt,
  • in der Absicht handelt, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken oder
  • das Löschen des Brandes verhindert oder erschwert.

(DaB)

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