Neue Impfangebote für Kinder & Jugendliche
Veröffentlicht: Sonntag, 12.12.2021 09:29
Der Impfstoff für kleinere Kinder unter 12 soll noch vor Weihnachten ausgeliefert werden - aktuell können Kinder und Jugendliche ab 12 hingegen schon geimpft werden.
Dabei gibt es im Märkischen Kreis speziell für die Jugendlichen jetzt ein neues Impfangebot: Der amtsärztliche Dienst sowie der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Märkischen Kreises bieten für diese Altersklasse jetzt auch Corona-Schutzimpfungen (Erst- und Zweitimpfung) an. Dafür müssen Interessierte vorher einen Termin buchen. Diese sind sowohl im Dezember als auch im Januar verfügbar.
Alle Informationen im Überblick
Impfstellen:
- Diensträume des Kinder- und Jugendärztlichen Dienst Märkischer Kreis in Menden, Hofeskamp 12a
- Diensträume des Amtsärztlichen Dienstes Märkischer Kreis in Lüdenscheid, Heedfelder Straße 45
Termine:
- Mittwoch, 15. Dezember, bis Freitag, 17. Dezember: jeweils in der Zeit von 13 bis 18 Uhr.
- Samstag, 18. Dezember, in der Zeit von 9 bis 14 Uhr.
- Montag, 20. Dezember, bis Mittwoch, 22. Dezember: jeweils in der Zeit von 13 bis 18 Uhr.
- Für Januar, voraussichtlich vom 17. bis 22. Januar 2022, können die Termine für die Zweitimpfung direkt nach der ersten Impfung vor Ort gebucht werden.
Wie viele Impfungen sind vorgesehen?
Pro Tag und Standort sind jeweils 120 Impfungen geplant.
Wie können Termine gebucht werden?
Über folgende Terminbuchungslinks:
- Lüdenscheid: https://terminvergabe.maerkischer-kreis.de/select2?md=12
- Menden: https://terminvergabe.maerkischer-kreis.de/select2?md=11
- Wichtig: Nur Personen, die einen Termin gebucht haben, werden vor Ort geimpft, und zwar mit "Corminaty", dem Vakzin des Unternehmens Biontech.
Was ist mitzubringen?
Mitzubringen sind der Impfpass (falls vorhanden), ein Ausweisdokument und – sofern die Erstimpfung bereits erfolgt ist – die Impfdokumentation.
Hinweis für Unter-16-Jährige:
Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren ist eine Einwilligung mindestens einer sorgeberechtigten Person erforderlich. Der Einwilligungsbescheid wird vor Ort ausgefüllt, so dass die Kinder und Jugendlichen von einem Elternteil begleitet werden müssen.