Neue Quarantäne-Regeln im Märkischen Kreis

Neue Quarantäne-Regeln gelten ab heute (15.09.) auch bei uns im Märkischen Kreis: So müssen Kontaktpersonen von Corona-Infizierten nur noch 10 statt 14 Tage in Isolation.

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Künftig besteht außerdem die Möglichkeit, sich durch einen negativen Coronatest frei zu testen. Entweder: Frühestens am 5. Quarantänetag durch einen PCR-Test oder am 7. Tag mit einem Bürgertest. Infizierte Personen bleiben unverändert für 14 Tage in Quarantäne. Die Quarantänezeit beginnt zum Zeitpunkt des Abstrichs. Die entsprechenden Testergebnisse müssen per Mail an das Gesundheitsamt geschickt werden. Auch vollständig Geimpfte oder Genesene Kontaktpersonen müssen nicht mehr in Quarantäne - auch sie müssen ihre Nachweise ans Gesundheitsamt mailen.

FaQ: Quarantäneregeln

1. Wohin sende ich mein Testergebnis?

Die entsprechenden Testergebnisse müssen an das Gesundheitsamt per E-Mail (QAusnahme@maerkischer-kreis.de) gesendet werden. Es erfolgt eine schriftliche Aufhebung der Quarantäne. Bis zur schriftlichen Aufhebung besteht die Quarantäne fort.

2. Sind vollständig geimpfte oder genesene Personen von der Kontaktpersonen-Quarantäneverpflichtung befreit?

Ja. Nachweise sind ebenfalls an QAusnahme@maerkischer-kreis.de zu senden.

3. Welche Sonderregelungen gelten für Kinder und Jugendliche von allgemeinbildenden Schulen?

Für Schülerinnen und Schüler von allgemeinbildenden Schulen gibt es eine Sonderregelung: Hier ist eine Freitestung am 5. Tag mittels Bürgertestung (statt PCR) möglich, weil die Kinder und Jugendlichen danach in die Reihentestungen der Schulen fallen.

4. Gilt diese Sonderregelung auch für Kita-Kinder?

Nein! Sie müssen sich an die Regelungen für allgemeine Kontaktpersonen halten (PCR frühestens am 5. Tag oder Bürgertest frühestens am 7. Tag).

5. Was ist neu bei der Kontaktpersonen-Nachverfolgung in Schulen und Kitas?

In Schulen und Kitas geht nur noch die infizierte Person in Quarantäne. Grundsätzlich werden keine Kontaktpersonen aus den Schulen und Kitas mehr in Quarantäne gesetzt. In Kitas gibt es grundsätzlich keine Testpflicht, sondern ein Angebot. Ist ein Kind aber als infizierte Person in der Kita gewesen, greift eine 14-tägige Testpflicht für die ganze Gruppe (potenzielle Kontaktpersonen), die drei Testungen pro Woche umfasst. Die Testungen werden von den Eltern durchgeführt und müssen gegenüber der Kita schriftlich bestätigt werden.

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