Neues Wohngebiet in Hemer-Deilinghofen geplant

In Hemer-Deilinghofen soll ein neues Wohngebiet entstehen. Bürger können ab sofort den Bebauungsplan einsehen.

© Stadt Hemer / Marc Giebels

Bürger können Bebauungsplan für Hemer-Deilinghofen einsehen

In Hemer-Deilinghofen soll ein neues Wohngebiet entstehen. Ab heute (04.09.) haben die Bürger die Möglichkeit, den Bebauungsplan einzusehen. Geplant ist, dass nördlich der Straße „Am Iserbach“ sieben neue Baugrundstücke erschlossen werden. Auf diesen Grundstücken sollen ausschließlich freistehende Einfamilienhäuser gebaut werden.

Die geplante Wohnbebauung schließt an die nördlich gelegene Wohnbebauung „Am Iserbach“ an und umfasst sieben Baugrundstücke am "Im Wiesengrün".
Die geplante Wohnbebauung schließt an die nördlich gelegene Wohnbebauung „Am Iserbach“ an und umfasst sieben Baugrundstücke am "Im Wiesengrün".© Screenshot, Radio MK / Stadt Hemer
Die geplante Wohnbebauung schließt an die nördlich gelegene Wohnbebauung „Am Iserbach“ an und umfasst sieben Baugrundstücke am "Im Wiesengrün".
© Screenshot, Radio MK / Stadt Hemer

Hemer-Deilinghofen: Stellungnahmen zum Bebauungsplan möglich

Die Bürger haben einen Monat lang, bis zum 04.10., Zeit, um Stellungnahmen zum geplanten Wohngebiet abzugeben. Diese Rückmeldungen sind wichtig, um mögliche Bedenken oder Anregungen der Anwohner in die Planung einzubeziehen. Die Planunterlagen stehen im Internet auf der Homepage der Stadt Hemer zur Verfügung und liegen zusätzlich montags bis donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr im Rathaus der Stadt Hemer, Hademareplatz 44, 7. Etage im Flur vor Zimmer 702 aus.

Vom 4. September bis 4. Oktober können Stellungnahmen vorzugsweise elektronisch über das Internetportal der Stadt Hemer oder per Mail (c.goesser@​hemer.de) abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich (Stadt Hemer, Hademareplatz 44, FD 4.1, 58675 Hemer) oder persönlich zur Niederschrift beim Fachdienst vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

(DoP)

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