Wahlbriefe bis Mittwoch (22.9.) zur Post
Veröffentlicht: Montag, 20.09.2021 14:14
Der Landeswahlleiter appelliert an alle Breifwählerinnen und Briefwähler im Märkischen Kreis, für eine rechtzeitige Absendung des Wahlbriefs zu sorgen.
Wahlbriefe, die nicht bis zum 26. September um 18 Uhr bei den Kommunen eingehen, werden bei der Auszählung nicht berücksichtigt. Damit die Briefwahlstimmen gültig sind, gehört nur der ausgefüllte Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag. Dieser wird zugeklebt und zusammen mit dem eigenhändig unterschriebenen Wahlschein in den hellroten Wahlbriefumschlag gesteckt. Der hellrote Wahlbrief sollte spätestens am Mittwoch (22.9.) abgeschickt werden. Wer den rechtzeitigen Gang zum Briefkasten verpasst hat, kann seinen Wahlbrief bis zum Wahlsonntag (26. September) um 18 Uhr direkt beim Wahlamt am Wohnort abgeben. Kurzentschlossene können in dieser Woche noch bis Freitag, 24. September 2021,18 Uhr, Briefwahlunterlagen beim Wahlamt beantragen. Wer den Antrag persönlich im Wahlamt stellen will, sollte Personalausweis und Wahlbenachrichtigung mitnehmen. Im Wahlamt
werden die Unterlagen den Antragstellerinnen und Antragstellern dann unmittelbar ausgehändigt. Sie können sofort an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben.
Ausnahmsweise ist es möglich, Wahlschein und Briefwahlunterlagen bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr zu beantragen. Dies setzt voraus, dass jemand wegen einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung den Wahlraum am Wahltag nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen aufsuchen kann oder dass eine wahlberechtigte Person unverschuldet nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde. Aktuelle und umfassende Informationen zur Bundestagswahl am 26. September 2021 finden Sie unter www.wahlen.nrw.