Wirbel um Abrechnung von PCR-Tests

Die neue Corona-Testverordnung macht einigen privat betriebenen Testzentren im Märkischen Kreis zu schaffen.

Sie können PCR-Tests nicht mehr mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe abrechnen.

Betroffen ist zum Beispiel das Testzentrum.NRW in Iserlohn, dass spezielle, weltweit anerkannte PCR-Schnelltests, sogenannte NAT-Tests, anbietet. Diese Tests liefern das Ergebnis innerhalb von 15 bis 30 Minuten. Die Probe muss hierbei nicht ins Labor. Für Betreiber Christoph Panne völlig unverständlich:

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Bisher waren diese speziellen PCR-Tests im Testzentrum.NRW für die Bürger kostenlos - jetzt müssen sie durch die neue Regelung bezahlt werden. Die KVWL beruft sich dabei auf die aktuelle Coronavirus-Testverordnung: PCR-Tests dürfen demnach nur noch von ärztlich geführten Einrichtungen abgerechnet werden.


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