Cyberangriff im Märkischen Kreis: Der aktuelle Stand

Seit dem Cyberangriff auf den IT-Dienstleister "Südwestfalen IT" am 30. Oktober 2023 gibt es auch im Märkischen Kreis massive Einschränkungen. Da das schnell zu Verwirrungen führt, haben wir euch den aktuellen Stand jeder Stadt hier aufgelistet. (Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel wird laufend aktualisiert)

© Radio MK / Symbolbild

Aktueller Stand varriert in Städten im Märkischen Kreis

Welche Dienstleistungen die einzelnen Städte aktuell anbieten können, ist ganz unterschiedlich. Die Stadt Balve schreibt dazu:

Viele Kommunen im Verbandsgebiet sind unterschiedlich stark betroffen, und auch der Roll-Out der entsprechenden Fachanwendungen erfolgt schrittweise. Die verschiedenen Dienstleistungen von Kreisen, Städten und Gemeinden erfordern unterschiedliche Fachanwendungen. Deshalb gibt es bei der Wiederinbetriebnahme unterschiedliche zeitliche Abläufe und Stände.

Ein Ende ist aber noch nicht in Sicht. Gemeinsam mit den Kommunen erarbeitet die Südwestfalen IT (SIT) aktuell einen Plan für die Rückkehr zur Normalität. Sobald die internen Tests abgeschlossen sind, soll schrittweise der Pilotbetrieb dieser Programme in einigen Kommunen freigegeben werden. Sobald konkrete Zeitpläne seitens der SIT kommuniziert werden, bekommt ihr die Infos direkt bei uns und auf den Seiten der Städte und Kommunen.

Hier bekommt ihr einen Überblick, was in welcher Stadt möglich ist.

Altena

In Altena läuft der Betrieb aktuell noch relativ eingeschränkt. Dennoch laufen wieder Dienstleistungen zum Wohngeld, Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung nach SGB XII, das Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerservice und das Standesamt (gemeinsames mit der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde).

Generell sollten vorab Termine für die einzelnen Bereiche gemacht werden. Für den Bürgerservice könnt ihr das Online auf der Notfall-Homepage der Stadt Altena unter der Rubrik Bürgerservice gebucht werden. Andere Bereiche müssen telefonisch vereinbart werden. Die Liste der Mitarbeiter*innen finden die Bürgerinnen und Bürger ebenfalls auf der Homepage unter der Rubrik Erreichbarkeit.

Quelle: Informationen auf Nachfrage

Balve

Bei der Stadt Balve können im Bürgerbüro große Teile der Dienstleistungen wieder angeboten werden wie z.B. Anmeldungen, Ummeldungen, Ausweise oder Führungszeugnisse. Onlineformulare wie z.B. eine elektronische Hundeanmeldung oder OGS-Anmeldung etc. funktionierten noch nicht. Hier wird noch übergangsweise einiges in Papierform erledigt.

Termine könnt ihr mittlerweile auch wieder über das Online-Terminvereinbarungstool auf der Webseite (www.balve.de) oder in der Balve-App machen.

Quelle: Informationen auf Nachfrage

+++ Aktualisierung vom 14.02.2024 +++

In Balve kann das Kreisjugendamt des Märkischen Kreises wieder die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung abbuchen. Der Märkische Kreis schreibt dazu:

"Aufgrund des Cyber-Angriffs konnten [...] seit November 2023 keine Abbuchungen von Forderungen, darunter auch die Elternbeiträge, über die Kreis-Finanzsoftware vorgenommen werden. Schritt für Schritt werden die Software-Programme nun wieder hochgefahren. Ab 1. März ist es möglich, noch ausstehende Elternbeiträge für November und Dezember 2023 rückwirkend einzuziehen. Voraussetzung: Es wurde ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt und die Beiträge wurden in dieser Zeit nicht manuell überwiesen. Die Beiträge ab Januar 2024 sollen dann zu einem späteren Zeitpunkt eingezogen werden. Wer die fälligen Zahlungen bereits in 2023 überwiesen hat, sollte vorsichtshalber prüfen, ob trotzdem ein Einzug zum 1. März erfolgt."

Quelle: Märkischer Kreis (Pressemitteilung am 14.02.2024)

Halver

Bei der Stadt Halver laufen einige wichtige Softwares wieder. Darunter fallen das Einwohnermeldeprogramm, die Software für das Standesamt sowie die Programme für den E-Mail-Verkehr.

Um lange Wartezeiten im Einwohnermeldeamt zu vermeiden, solltet ihr am besten vorab ein Termin buchen. Ihr könnt aber auch ohne einen Termin vorbeikommen. Dann kann es allerdings zu Wartezeiten kommen. Die Terminbuchung ist möglich über www.halver.meinenterminvereinbaren.de.

Quelle: Informationen auf Nachfrage

+++ Aktualisierung vom 14.02.2024 +++

In Halver kann das Kreisjugendamt des Märkischen Kreises wieder die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung abbuchen. Der Märkische Kreis schreibt dazu:

"Aufgrund des Cyber-Angriffs konnten [...] seit November 2023 keine Abbuchungen von Forderungen, darunter auch die Elternbeiträge, über die Kreis-Finanzsoftware vorgenommen werden. Schritt für Schritt werden die Software-Programme nun wieder hochgefahren. Ab 1. März ist es möglich, noch ausstehende Elternbeiträge für November und Dezember 2023 rückwirkend einzuziehen. Voraussetzung: Es wurde ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt und die Beiträge wurden in dieser Zeit nicht manuell überwiesen. Die Beiträge ab Januar 2024 sollen dann zu einem späteren Zeitpunkt eingezogen werden. Wer die fälligen Zahlungen bereits in 2023 überwiesen hat, sollte vorsichtshalber prüfen, ob trotzdem ein Einzug zum 1. März erfolgt."

Quelle: Märkischer Kreis (Pressemitteilung am 14.02.2024)

Hemer

Größtenteils können wir die Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger wieder anbieten

schreibt der Pressesprecher der Stadt Hemer. Das Bürgerbüro ist demnach wieder in vollem Umfang handlungsfähig. Dort funktioniert die Online-Terminvergabe allerdings noch nicht. Termine können aber telefonisch unter der Durchwahl 02372/551-160 gebucht werden. Zudem ist - ähnlich wie in den anderen Städten und Kommunen - auch in Hemer die Kartenzahlungen bisher noch nicht möglich.

Und auch das Standesamt ist wieder handlungsfähig. Terminvereinbarungen sind telefonisch möglich (02372/551-119/-121/-123/-132). Urkundenanforderungen nimmt das Standesamt aktuell ausschließlich auf dem Postweg entgegen. Eine persönliche Abholung von Urkunden ist aktuell noch nicht möglich.

Quelle: Informationen auf Nachfrage

+++ Aktualisierung (17.01.) +++

In Hemer können aktuell aber die Elternbeiträge für Kitas, Kindertagespflege und OGS nicht wie üblich abgebucht werden. Im Februar soll das nach derzeitigem Kenntnisstand nachgeholt werden - dann kommen in Hemer auch die Bescheide.

Quelle: Stadt Hemer, Pressemitteilung vom 17.01.2024

Herscheid

Auf Nachfrage von Radio MK schreibt eine Mitarbeiterin der Gemeinde zum Cyberangriff:

„Unser Rathaus war die ganze Zeit seit Beginn des Cyberangriffs für die Bürger*innen geöffnet, auch zwischen Weihnachten und Neujahr. Uns war es wichtig, eine Anlaufstelle zu bieten. Auch wenn wir nicht immer weiterhelfen konnten, haben wir dennoch versucht, für die Bürger*innen da zu sein und ihnen alles zu erklären und haben versucht, so gut wie möglich weiterzuhelfen.“

Telefonisch war Herscheid durchgehend normal zu erreichen und auch interne Mails konnten noch verschickt werden.

In Herscheid gibt es zurzeit eine Not-Mailadresse und eine Not-Homepage. Die alte Internetseite der Gemeinde funktioniert nach wie vor nicht. Ihr werdet aber sofort auf die Not-Homepage weitergeleitet, wenn ihr die Alte besucht. Auf der Not-Homepage gibt es alle Infos zum Abfallkalender, zum Sperrmüll, das Ratsinformationssystem und alle Ansprechpartner, Öffnungszeiten etc.

Das Bürgerbüro ist auch dort wieder handlungsfähig. Das heißt, es können wieder An- und Ummeldungen stattfinden und Pässe beantragt und ausgehändigt werden.

„Bei der Kartenzahlung hakt es noch hier und da, sonst ist soweit alles wieder möglich.

Quelle:Informationen auf Anfrage

Allerdings stehen Abbuchungen noch immer aus. Das betrifft unter anderem die Grunderwerbssteuer und die Hundesteuer. Die waren eigentlich schon zum 15. November fällig. Die Abbuchung der jeweiligen Beträge soll aber nachgeholt werden. Voraussichtlich zum 15. Februar 2024 werden die noch nicht eingezogenen Beiträge fällig. Das betrifft unter anderem die Gewerbesteuer, Mieten, Musikschulgebühren und Elternbeiträge.

+++ Aktualisierung vom 14.02.2024 +++

In Herscheid kann das Kreisjugendamt des Märkischen Kreises wieder die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung abbuchen. Der Märkische Kreis schreibt dazu:

"Aufgrund des Cyber-Angriffs konnten [...] seit November 2023 keine Abbuchungen von Forderungen, darunter auch die Elternbeiträge, über die Kreis-Finanzsoftware vorgenommen werden. Schritt für Schritt werden die Software-Programme nun wieder hochgefahren. Ab 1. März ist es möglich, noch ausstehende Elternbeiträge für November und Dezember 2023 rückwirkend einzuziehen. Voraussetzung: Es wurde ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt und die Beiträge wurden in dieser Zeit nicht manuell überwiesen. Die Beiträge ab Januar 2024 sollen dann zu einem späteren Zeitpunkt eingezogen werden. Wer die fälligen Zahlungen bereits in 2023 überwiesen hat, sollte vorsichtshalber prüfen, ob trotzdem ein Einzug zum 1. März erfolgt."

Quelle: Märkischer Kreis (Pressemitteilung am 14.02.2024)

Iserlohn

Im Bürgerservice der Stadt Iserlohn können mittlerweile wieder Personalausweise oder Reisepässe beantragt werden. Allerdings geht das nur im Bürgerservice Stadtmitte. Die Bürgerservice-Stellen in Letmathe und in Hennen bleiben weiterhin geschlossen. Wer Angelegenheiten im Bürgerservice erledigen möchte, muss vorher telefonisch unter 02371 217-1700 einen Termin machen. Die Online-Terminvergabe funktioniert noch nicht. Zudem steht der Fotoautomat in den neuen Räumlichkeiten auch noch nicht zur Verfügung. Passbilder für die Ausweis- oder Passbeantragung sollten daher mitgebracht werden.

Da das System zurzeit noch nicht hundertprozentig stabil läuft oder aber auch kurzzeitig für Serverwartungen vom Netz genommen werden könnte, bitten die Mitarbeitenden des Bürgerservices darum, nur dann einen Termin zu machen, wenn es unbedingt erforderlich ist.

Auch die technischen Voraussetzungen für die Auszahlung der Gelder sind wieder hergestellt. Die Zahlungen können damit seit diesem Monat wieder garantiert werden. Die Zahlungen und Änderungsmitteilungen für diese Haushalte werden nun rückwirkend ausgezahlt bzw. berücksichtigt.

Die Finanzverwaltung hat damit angefangen, bis jetzt manuell ausgeführte und aufgelaufene rund 25.000 Auszahlungen der Reihe nach einzeln in ihre Datenbank einzugeben. SEPA-Lastschrifteinzüge sind allerdings nach wie vor nicht möglich sind. Hiervon betroffen sind vor allem Steuerforderungen wie die Gewerbesteuer, Grundbesitzabgaben, Vergnügungs- und Hundesteuer. Ebenfalls betroffen sind Beiträge und Gebühren wie die Kindergarten- und OGS-Beiträge, Verpflegungsentgelte, Musikschulgebühren und alle anderen Forderungen, die durch SEPA-Lastschriftmandate eingezogen werden. Alle Zahlungspflichtigen können die Forderungen per Überweisung unter Angabe des Kassenzeichens vornehmen. Damit können sie vermeiden, dass mehrere Raten zeitgleich eingezogen werden könnten, wenn das städtische System wieder normal läuft.

Auch das Standesamt arbeitet aktuell aufgelaufene Fälle ab. In den vergangenen Wochen sind zahlreiche Geburten und Sterbefälle nur vorläufig beurkundet worden, die jetzt „richtig beurkundet“ werden können.

Knöllchen werden mittlerweile wieder verschickt. Die Halterdaten können nämlich wieder aus den Netzen des Kraftfahrtbundesamtes entnommen werden.

Gratulationsbriefe zu 80. oder 85. Geburtstagen können nach wie vor nicht verschickt werden können. Sobald die Meldedaten wieder verfügbar sind, werden die Briefe nachträglich versendet.

Neben den Telefonleitungen funktionieren auch die normalen E-Mail-Adressen der städtischen Bereiche und Einrichtungen einschließlich der persönlichen E-Mail-Adressen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder. Die städtische Internetseite bleibt weiterhin offline. Bürgerinnen und Bürger können sich aber weiterhin auf der im Rahmen der städtischen Notfall-Planung eingerichteten Internetseite www.bcm-iserlohn.de über Kontaktmöglichkeiten mit der Stadt Iserlohn sowie über aktuelle Nachrichten rund um die Folgen des Systemausfalls informieren. Die Seite wird kontinuierlich ergänzt.

Quelle: https://bcm-iserlohn.de/presse.php#!

+++ Aktualisierung (09.02.) +++

Die Bescheide zu Grundbesitzabgaben können voraussichtlich erst Anfang März versandt werden können. Damit werden die Abgaben ausnahmsweise wohl erst Anfang April fällig werden. Die Grundbesitzabgaben können außerdem immer noch noch nicht per Lastschrift eingezogen werden. Alle Zahlungspflichtigen können nach Erhalt des Grundbesitzabgabenbescheides für das Jahr 2024 die Forderungen unter Angabe des Kassenzeichens überweisen. Damit können sie vermeiden, dass mehrere Raten zeitgleich eingezogen werden könnten, wenn Abbuchungen technisch wieder möglich sind. Die Stadt Iserlohn wird die Einzugstermine frühzeitig ankündigen.

Quelle: Stadt Iserlohn (Pressemitteilung vom KW 6)

+++ Aktualisierung (14.02.) +++

Die Stadt Iserlohn kann jetzt wieder Gewerbesteuern, Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Vergnügungssteuer per SEPA Lastschriftverfahren von Bürgerkonten abbuchen. Das ging ja seit der Cyberattacke auf den kommunalen IT Dienstleister Südwestfalen IT Ende Oktober lange nicht. Die Stadt schreibt dazu:

"Nachdem die Auswirkungen des Cyber-Angriffs im Bereich der Steuerforderungen aufgearbeitet werden konnten, wird der Einzug für die Fälligkeiten bis zum 31. Dezember 2023 nachträglich zum 22. Februar erfolgen. Die Fälligkeit vom 15. Februar verschiebt sich voraussichtlich auf den 2. April. Über den Einzug von Forderungen anderer städtischer Bereiche, zum Beispiel Kindergartenbeiträge, Essensgelder usw. wird die Stadt Iserlohn rechtzeitig informieren."

+++ Aktualisierung (07.03) +++

Nachdem bereits seit Mitte Februar der Einzug von Grundbesitzabgaben und Steuern wieder möglich ist, können jetzt auch die Elternbeiträge und Essensgelder für die Kitas und Offenen Ganztagsschulen wieder abgebucht werden.

+++ Aktualisierung (10.04.) +++

Jetzt ist die städtische Internetseite www.iserlohn.de wieder online! Am Mittwoch (10.4.)hat die SIT die städtische Internetseite wieder online geschaltet, die tatsächliche Erreichbarkeit für externe Nutzer kann sich aber noch über eine Zeitspanne von bis zu 24 Stunden hinziehen. Allerdings geht es weiterhin nicht ohne Einschränkungen, da noch nicht alle Services und Angebote wieder in vollem Umfang funktionieren. Zum Beispiel ist nach wie vor die Online-Terminvergabe für den Bürgerservice nicht möglich und auch auf den bekannten Veranstaltungskalender muss zunächst noch verzichtet werden.

Kierspe

Fällige Forderungen werden in Kierspe seit Anfang Januar wieder per SEPA-Lastschriftverfahren abgebucht. Das betrifft unter anderem die Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer und Hundesteuer. Vorgesehen ist, dass die fälligen Beträge aus dem Zeitraum 30. Oktober 2023 bis 19. Januar 2024 am 19. Januar 2024 abgebucht werden. Dies gilt natürlich nur für die Fälle, bei denen der Stadt ein SEPA-Mandat vorliegt und nicht bereits durch die zahlungspflichtige Person eine Überweisung vorgenommen worden ist.

Und auch das Team im Bürgerbüro kann wieder nahezu uneingeschränkt arbeiten. Beispielsweise funktionieren An-, Ab- und Ummelden wieder. Auch Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe können wieder beantragt werden. Allerdings ist dort aktuell nur Barzahlung möglich. Auf der Internetseite der Stadt heißt es:

Um einen reibungslosen Bearbeitungsablauf und hohe Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte einen Termin bevor Sie im Bürgerbüro vorsprechen.

Quelle: https://www.kierspe.de/de/aktuelles/

+++ Aktualisierung vom 14.02.2024 +++

In Kierspe kann das Kreisjugendamt des Märkischen Kreises wieder die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung abbuchen. Der Märkische Kreis schreibt dazu:

"Aufgrund des Cyber-Angriffs konnten [...] seit November 2023 keine Abbuchungen von Forderungen, darunter auch die Elternbeiträge, über die Kreis-Finanzsoftware vorgenommen werden. Schritt für Schritt werden die Software-Programme nun wieder hochgefahren. Ab 1. März ist es möglich, noch ausstehende Elternbeiträge für November und Dezember 2023 rückwirkend einzuziehen. Voraussetzung: Es wurde ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt und die Beiträge wurden in dieser Zeit nicht manuell überwiesen. Die Beiträge ab Januar 2024 sollen dann zu einem späteren Zeitpunkt eingezogen werden. Wer die fälligen Zahlungen bereits in 2023 überwiesen hat, sollte vorsichtshalber prüfen, ob trotzdem ein Einzug zum 1. März erfolgt."

Quelle: Märkischer Kreis (Pressemitteilung am 14.02.2024)

Lüdenscheid

Das Bürgeramt kann wieder alle Dienstleistungen anbieten und ist jetzt auch wieder samstags geöffnet.

Im Standesamt sind Beurkundungen wieder möglich. Nach Informationen der Stadt Lüdenscheid muss aber noch mit Wartezeiten gerechnet werden, bis neue Urkunden ausgestellt werden können. Die Fälle werden nach und nach bearbeitet. Es kommen also die Personen zuerst dran, die teilweise viele Wochen auf ihre Urkunden warten mussten.

Die Finanzbuchhaltung kann Rechnungen buchen und Einzahlungen empfangen. Lastschriften können seit Mittwoch, den 31.01.2024, wieder eingezogen werden. Noch nicht eingezogene Zahlungen von beispielsweise Gewerbesteuer, Mieten, Musikschulgebühren und Elternbeiträgen werden somit wieder fällig.

Die Webseite der Stadt ist noch immer offline. Dementsprechend fehlen Informationen, Onlineservices und der Veranstaltungskalender. Es gibt allerdings eine Notfall-Webseite unter der Adresse www.rathaus-ludenscheid.de. Dort sind wichtige Infos und auch Formulare zum Download hinterlegt. Dabei handelt es sich aber nur um einen Bruchteil der sonst verfügbaren Informationen.

Auch in anderen Bereichen gibt es weiter Einschränkungen, da Schnittstellen zu Systemen und Fachverfahren noch nicht wieder funktionieren. Davon sind aber weniger die Bürgerinnen und Bürger, sondern eher die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung betroffen.

Wichtig ist, dass ihr euch für Anliegen im Bürgeramt vorher online einen Termin macht. Das könnt ihr unter www.rathaus-luedenscheid.de machen. Solltet ihr ein Anliegen für das Standesamt haben, ruft dort bitte vorher unter der 02351 17-1293 an.

Quelle: Informationen auf Nachfrage

+++ Aktualisierung 12.02.2024 +++

In Lüdenscheid können die Bescheide für Grundbesitzabgaben für das Jahr 2024 erst später verschickt werden. Grund dafür sind immer noch die Folgen der Cyber-Attacke auf den IT Dienstleister Südwestfalen IT. Normalerweise wären die Bescheid im Januar verschickt worden - und die Stadt hätte die Gelder dann am 15. Februar abgebucht. Der Termin für die Zahlung und Abbuchung der Grundbesitzabgaben per SEPA Lastschriftverfahren verschiebt sich jetzt nach hinten.

Bitte überweist die Gebühren nicht selbstständig. Die Stadt schreibt dazu:

Der Fachdienst Steuern, Finanzen und Beteiligungen bittet alle, die die Abgaben per Lastschriftverfahren abbuchen lassen, ausdrücklich darum, nicht selbstständig tätig zu werden und das Geld nicht vorab zu überweisen. Das gilt auch für die weiteren ausstehenden Gebühren wie zum Beispiel Elternbeiträge, Essengeld, Musikschulgebühren und Mieten. Auch hier verschiebt sich der Fälligkeitstermin für die Abbuchung vom 15. Februar auf unbestimmte Zeit. Die Verwaltung bedankt sich für das Verständnis.

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Lüdenscheid vom 12.02.24

Meinerzhagen

In Meinerzhagen funktioniert zumindest der E-Mail-Verkehr wieder. Mitarbeiter sind also wieder normal per Mail erreichbar. Zudem werden sämtliche Dienstleistungen im Bürgerbüro und Standesamt wieder angeboten. Eine Einschränkung gibt es aber: Es ist nur Barzahlung möglich. Eine Terminvereinbarung im Bürgerbüro ist nicht mehr erforderlich. Die Stadt Meinerzhagen hält euch auf www.meinerzhagen.de immer auf dem Laufenden. Ab wann ein Normalbetrieb wieder läuft, ist aktuell nach Information der Stadt Meinerzhagen noch nicht absehbar.

Quelle: Informationen auf Nachfrage

+++ Aktualisierung vom 14.02.2024 +++

In Meinerzhagen kann das Kreisjugendamt des Märkischen Kreises wieder die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung abbuchen. Der Märkische Kreis schreibt dazu:

"Aufgrund des Cyber-Angriffs konnten [...] seit November 2023 keine Abbuchungen von Forderungen, darunter auch die Elternbeiträge, über die Kreis-Finanzsoftware vorgenommen werden. Schritt für Schritt werden die Software-Programme nun wieder hochgefahren. Ab 1. März ist es möglich, noch ausstehende Elternbeiträge für November und Dezember 2023 rückwirkend einzuziehen. Voraussetzung: Es wurde ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt und die Beiträge wurden in dieser Zeit nicht manuell überwiesen. Die Beiträge ab Januar 2024 sollen dann zu einem späteren Zeitpunkt eingezogen werden. Wer die fälligen Zahlungen bereits in 2023 überwiesen hat, sollte vorsichtshalber prüfen, ob trotzdem ein Einzug zum 1. März erfolgt."

Quelle: Märkischer Kreis (Pressemitteilung am 14.02.2024)

Menden

Seit dem 2. Januar 2024 ist das Bürgerbüro der Stadt Menden wieder in Betrieb und bietet alle Dienstleistungen an. Dazu gehören das Meldewesen, das Pass- und Ausweiswesen, Wohngeldanliegen und noch mehr. Alle möglichen Dienstleistungen findet ihr möglich. Alternativ könnt ihr das auch im Foyer des Rathauses oder telefonisch unter 02373 903-0 und 02373 903-1550 machen. Dort bekommt ihr grundsätzlich auch Antworten auf Fragen.

„Da das System nach dem Cyber-Angriff noch nicht komplett stabil läuft und wir uns derzeit noch in der Erprobungsphase befinden, bitten wir die Bürgerinnen und Bürger nicht ohne Termin ins Bürgerbüro zu kommen und zudem etwas Geduld mitzubringen.“

Der Mendener Bürgermeister Dr. Roland Schröder ist zufrieden mit der aktuellen Situation. Das wäre ohne gewisse Instanzen nicht möglich gewesen.

„An dieser Stelle ein Dank an die Kolleg*innen, die auch zwischen den Jahren alles verlässlich vorbereitet haben. Aber auch ein Dank an die Südwestfalen-IT, denn das Hochfahren des Systems wurde gut begleitet und hat alles in allem gut funktioniert. Ein Dankeschön zusätzlich natürlich auch an die Bürger*innen, die mit Geduld und Verständnis auf diese besondere Situation reagiert haben und immer noch reagieren.“

Quelle: Informationen auf Nachfrage

+++ Aktualisierung vom 04.04.2024 +++

Die Homepage der Stadt Menden ist seit Anfang April - fast sechs Monate nach der Cyberattacke wieder erreichbar. Vorerst sind einige Funktionen, wie z.B. die Suchfunktion, noch nicht oder nur eingeschränkt verfügbar. Das Mendener Service-Portal für Onlinedienste steht wieder vollständig zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Menden freut sich über Hinweise, falls euch Einschränkungen bei der Nutzung der Dienstleistungen und Portale auffallen. Über die Funktion „Seite melden“ (siehe Screenshot) können die Hinweise übermittelt werden.

Quelle: Stadt Menden (Pressemitteilung vom 04.04.2024)

Nachrodt-Wiblingwerde

Die Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde ist neben den Notfalladressen auch wieder über die üblichen Mailadressen erreichbar. Wer seit dem 30. Oktober wichtige Inhalte per Mail an die Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde geschickt hat, soll diese bitte noch einmal schicken. Die eingehenden Mails werden aktuell chronologisch bearbeitet.

Generell können aktuell nur wenige Dienstleistungen angeboten werden. Die Fachsoftware (Einwohnerwesen, Standesamt und Finanzbuchhaltung) stehen derzeit weiterhin nicht zur Verfügung.

Solltet ihr eine Dienstleistung in Anspruch nehmen, sprecht bitte vorher telefonisch ab, ob das möglich ist. Die entsprechenden Telefonnummern findet ihr auf der Homepage der Gemeinde.

Die Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde kann fällige Zahlungen jetzt wieder per Lastschriftverfahren abbuchen. Die Gemeinde möchte die fälligen Beträge aus dem Zeitraum ab dem 30. Oktober jetzt bis zum 19. Januar abbuchen. Betroffen sind davon zum Beispiel die Grundsteuer, Betreuungs oder OGS Beiträge & die Gewerbesteuer. Das Geld wird natürlich nur da eingezogen, wo ein SEPA Mandat vorliegt - wenn das Geld schon überwiesen wurde, wird nichts mehr abgebucht. 

Quelle: https://www.nachrodt-wiblingwerde.de/

+++ Aktualisierung vom 14.02.2024 +++

In Nachrodt-Wiblingwerde kann das Kreisjugendamt des Märkischen Kreises wieder die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung abbuchen. Der Märkische Kreis schreibt dazu:

"Aufgrund des Cyber-Angriffs konnten [...] seit November 2023 keine Abbuchungen von Forderungen, darunter auch die Elternbeiträge, über die Kreis-Finanzsoftware vorgenommen werden. Schritt für Schritt werden die Software-Programme nun wieder hochgefahren. Ab 1. März ist es möglich, noch ausstehende Elternbeiträge für November und Dezember 2023 rückwirkend einzuziehen. Voraussetzung: Es wurde ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt und die Beiträge wurden in dieser Zeit nicht manuell überwiesen. Die Beiträge ab Januar 2024 sollen dann zu einem späteren Zeitpunkt eingezogen werden. Wer die fälligen Zahlungen bereits in 2023 überwiesen hat, sollte vorsichtshalber prüfen, ob trotzdem ein Einzug zum 1. März erfolgt."

Quelle: Märkischer Kreis (Pressemitteilung am 14.02.2024)


Neuenrade

„Wir sind sicher noch nicht wieder beim Normalbetrieb, aber für unsere Bürgerinnen und Bürger gibt es nur noch recht wenige Einschränkungen“

heißt es aus Neuenrade. Im Meldeamt funktionieren wieder An-, Ab- und Ummelden. Auch Ausweisdokumente können wieder beantragt werden. Allerdings arbeiten die Mitarbeiter der Stadt im Januar noch ohne Terminvergabe. Für den Monat Februar können über die Webseite der Stadt Termine gebucht werden.

Gewerbeanmeldungen und -abmeldungen werden aktuell gesammelt und können nicht weiterbearbeitet werden.

Im Standesamt kann wieder wie gewohnt beurkundet werden.

Auch im Sozialamt sind keine Auswirkungen mehr zu spüren.

Im Bauamt kann das Liegenschaftskataster nicht aufgerufen und damit Eigentumsverhältnisse nicht festgestellt werden. Zudem ist das digitale Bauaktenarchiv nicht einsehbar. Wann dort wieder alles wie gewohnt funktioniert, kann die Stadt Neuenrade nicht.

Die Kämmerei plant im Januar die Steuerbescheide zu verschicken. Aktuell sind noch keine Abbuchungsläufe möglich. Das sollte in den nächsten Wochen aber wieder möglich sein. Ihr bekommt rechtzeitig vorher Bescheid, sagt die Pressesprecherin der Stadt Neuenrade.

Quelle: Informationen auf Nachfrage

+++ Aktualisierung vom 14.02.2024 +++

In Neuenrade kann das Kreisjugendamt des Märkischen Kreises wieder die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung abbuchen. Der Märkische Kreis schreibt dazu:

"Aufgrund des Cyber-Angriffs konnten [...] seit November 2023 keine Abbuchungen von Forderungen, darunter auch die Elternbeiträge, über die Kreis-Finanzsoftware vorgenommen werden. Schritt für Schritt werden die Software-Programme nun wieder hochgefahren. Ab 1. März ist es möglich, noch ausstehende Elternbeiträge für November und Dezember 2023 rückwirkend einzuziehen. Voraussetzung: Es wurde ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt und die Beiträge wurden in dieser Zeit nicht manuell überwiesen. Die Beiträge ab Januar 2024 sollen dann zu einem späteren Zeitpunkt eingezogen werden. Wer die fälligen Zahlungen bereits in 2023 überwiesen hat, sollte vorsichtshalber prüfen, ob trotzdem ein Einzug zum 1. März erfolgt."

Quelle: Märkischer Kreis (Pressemitteilung am 14.02.2024)

Plettenberg

Die Stadt Plettenberg kann aktuell alle Dienstleistungen im Bereich Melde- und Passbehörde anbieten. Weggefallen sind aufgrund von Gesetzesänderungen die Kinderreisepässe und die Untersuchungsberechtigungsscheine.

Die Terminvergabe läuft online, zurzeit muss mit Wartezeiten von etwa ein bis anderthalb Wochen gerechnet werden. Außerdem fehlen die Onlineangebote, z.B. um Meldebescheinigungen zu bestellen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen jetzt persönlich zum Rathaus kommen oder einen Brief schreiben.

Aus der Stadt Plettenberg heißt es außerdem:

„Wir können aber ebenso alle Dienstleistung im Bereich Standesamt anbieten. Die Terminvergabe läuft ebenfalls online, es gibt derzeit keine Wartezeiten. Es fehlen auch hier die Onlineangebote, z.B. um Geburtsurkunden zu bestellen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen jetzt zu uns kommen oder einen Brief schreiben.“

Das Gewerberegister funktioniert weiterhin nicht. Allerdings funktioniert das Wirtschaftsserviceportal NRW. Dort können Gewerbean-, -ab- und

ummeldungen eingegeben und auch die Gebühren bezahlt werden.

„Leider funktioniert die Datenübernahme in unser Register nicht, dass muss zu einem späteren Zeitpunkt händisch nachgearbeitet werden. Und die Information wird zur Zeit nicht weiterverteilt (Finanzamt, IHK, Handwerkskammer, Feuerwehr, Bauaufsicht usw.), das ist zu bedenken.“

Es können auch keine Gebührenbescheide schreiben. Daher muss bitte bei Anforderungen per Brief immer Bargeld beigefügt werden. Die Mitarbeiter händeln gerade den normalen Besucherverkehr und holen gleichzeitig alles aus den letzten acht Wochen nach.

„Daher bitten wir natürlich um Geduld und Verständnis, dass wir nicht alles sofort erledigen können bzw. etwas länger auf Termine gewartet werden muss.“

Ein Termin ist zudem zwingend erforderlich! Ihr könnt sie über die Notfall-Homepage der Stadt buchen. Da findet ihr auch die jeweils anfallenden Gebühren. In dringenden Fällen melden sich die Kundinnen und Kunden bitte vorab telefonisch (02391/923-0) oder per E-Mail (post@plettenberg.de) im Rathaus.

Quelle: Informationen auf Nachfrage

+++ Aktualisierung (16.01) +++

Seit dem 16. Januar 2024 funktionieren aber die normalen E-Mail Adressen der Stadt wieder. Das heißt umgekehrt, dass die Notfall-Adressen nicht mehr gelten. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, wieder die standardmäßigen E-Mail-Adressen zu nutzen, die ihnen bekannt sind. Für Neukontakte nutzt bitte post@plettenberg.de.

Von dort wird das jeweilige Anliegen an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen verteilt und diese melden sich dann zurück

Die Stadt weist außerdem daraufhin, dass aktuell immer noch keine Beiträge wie zum Beispiel Grundsteuer, Unterhalt oder Elterngelder abgebucht werden können. Entsprechend sind seit Ende Oktober viele Beiträge offen. Von der Stadt heißt es hierzu:

Alle Arten von Abgaben (Grundbesitz, Gewerbesteuern, OGS-, Kita- und Schulgebühren, Essensgelder, Unterhalt, etc.), die normalerweise von Ihrem Konto eingezogen werden, können von uns aktuell nicht abgebucht werden! Dies wird allerdings geschehen, sobald die dafür nötigen Systeme wieder funktionieren. Also halten Sie diese Gelder bitte zurück / legen Sie sich diese zur Seite und überweisen Sie diese nicht selbsttätig! Ansonsten kann es zu Dopplungen kommen. Wenn Sie diese Abgaben üblicherweise selbst überweisen, oder einen Dauerauftrag eingerichtet haben, ändert sich für Sie nichts.

Quelle: Stadt Plettenberg, Pressemitteilung vom 16.01.2024

+++ Aktualisierung (18.01.) +++

Seit dem 18. Januar funktioniert die EC-Kartenzahlung in Plettenberg wieder. Ihr könnt anfallende Zahlungen im Rathaus also wieder mit EC-Karte zahlen. Die Geräte laufen wieder, wurden getestet und sind somit freigegeben.

Quelle: Stadt Plettenberg, Pressemitteilung vom 18.01.2024

+++ Aktualisierung (09.02.) +++

Am 15. Februar kann ein Teil der offenen Lastschriften, die bis zum 31. Dezember 2023 fällig waren, eingezogen werden.

Der Lastschrifteinzug umfasse die Gewerbesteuer, Grundbesitzabgaben, Mieten und Pachten, Hundesteuer und Vergnügungssteuer, Marktgebühren und Grubenabfuhr. Die Elternbeiträge und Essensgelder werden zu einem späteren Zeitpunkt abgebucht. Alle Forderungen, die erst in 2024 entstehen, speziell die Gewerbesteuern und Grundbesitzabgaben, die am 15.02.24 eigentlich fällig wären, werden ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt abgebucht. Wann das sein wird, ist noch offen.

Die Stadt bittet darum, die entsprechenden Bescheide abzuwarten. Bitte überweist Beiträge nicht selbstständig. Sonst kommt es zu Doppelungen. Außerdem sagt die Stadtverwaltung:

In einigen Fällen kann es sein, dass Veränderungen bei der Höhe der Forderungen oder bereits getätigte Zahlungen noch nicht richtig verarbeitet sind und die Forderung in ursprünglicher Höhe abgebucht wird. In diesen Fällen bitten wir darum, uns per Mail (post@plettenberg.de) mit Angabe des betreffenden Kassenzeichens kurz zu informieren.

Quelle: Stadt Plettenberg, Pressemitteilung vom 08.02.2024

Quelle: Stadt Plettenberg, Pressemitteilung vom 18.01.2024

+++ Aktualisierung (17.04.2024) +++

Die Webseite der Stadt Plettenberg ist wieder online. Im Hintergrund finden weiterhin Aktualisierungen statt. Das Online-Service-Portal und die Online-Bezahlfunktion sind noch nicht wieder nutzbar. Die Stadt schreibt dazu:

"Die Südwestfalen-IT hatte der Stadtverwaltung zuletzt die Möglichkeit gegeben, bereits intern auf die Homepage „plettenberg.de“ zuzugreifen, um inhaltliche Aktualisierungen vornehmen zu können, bevor die Internetseite der Vier-Täler-Stadt wieder online geht. In den vergangenen Tagen haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Bereichen der Stadtverwaltung mit Nachdruck an dieser Aktualisierung gearbeitet. Hier und da wird dies auch noch weiterhin geschehen, aber dem Regelbetrieb der Internetseite steht nichts mehr im Wege. Dank andauernder und enger Abstimmungen mit der Südwestfalen-IT in den vergangenen Wochen konnte diese dann heute „den Schalter umlegen“ und die offizielle Internetseite der Stadt Plettenberg wieder freischalten."

Quelle: Stadt Plettenberg, Pressemitteilung vom 17.04.2024

Schalksmühle

Bei der Stadt Schalksmühle funktioniert unter anderem das Meldewesen wieder. Dazu gehören Umzüge, An- und Abmeldungen, Erstellung und Beantragung von Ausweisen und Pässen, Beantragung Führungszeugnisse, Steuer ID ausdrucken und die Ausstellung von Bescheinigungen. Zudem könnt ihr auch wieder Gewerbe an-, ab- und ummelden.

Das Standesamt funktioniert in vollem Umfang. Das heißt, Eheanmeldungen, Eheschließungen, Beurkundungen, Namensänderungen, Urkundenausstellungen, Sterbefälle, Geburten, Vaterschaftsanerkennung und ähnliche Anliegen können wieder wie gewohnt bearbeitet werden.

Das ist aber nur ein Bruchteil der Dienstleistungen, die wieder angeboten werden können. Eine Übersicht über alle Punkte im Detail findet ihr in der folgenden Datei.

+++ Aktualisierung vom 14.02.2024 +++

In Schalksmühle kann das Kreisjugendamt des Märkischen Kreises wieder die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung abbuchen. Der Märkische Kreis schreibt dazu:

"Aufgrund des Cyber-Angriffs konnten [...] seit November 2023 keine Abbuchungen von Forderungen, darunter auch die Elternbeiträge, über die Kreis-Finanzsoftware vorgenommen werden. Schritt für Schritt werden die Software-Programme nun wieder hochgefahren. Ab 1. März ist es möglich, noch ausstehende Elternbeiträge für November und Dezember 2023 rückwirkend einzuziehen. Voraussetzung: Es wurde ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt und die Beiträge wurden in dieser Zeit nicht manuell überwiesen. Die Beiträge ab Januar 2024 sollen dann zu einem späteren Zeitpunkt eingezogen werden. Wer die fälligen Zahlungen bereits in 2023 überwiesen hat, sollte vorsichtshalber prüfen, ob trotzdem ein Einzug zum 1. März erfolgt."

Quelle: Märkischer Kreis (Pressemitteilung am 14.02.2024)

Was aktuell noch nicht funktioniert ist das Online-Serviceportal (z. B. An- und Abmeldung von Hunden) sowie die Homepage. Es wurde allerdings auch in Schalksmühle eine Notfall-Homepage eingerichtet. Dort bekommt ihr auch die wichtigsten Infos. Zudem funktionieren der Mängelmelder, die Online-Terminvergabe sowie die Hausnummern Vergabe aktuell noch nicht.

Da die Online-Terminvergabe aktuell noch nicht funktioniert, könnt ihr ohne Termin ins Rathaus kommen. Die Personen, die sich aufgrund der Cyberattacke zum Beispiel nicht an-, ab- oder ummelden konnten, werden dringend gebeten, die Meldungen im Bürger- und Kundenbüro nun nachzuholen. Auch nicht ausgestellte Ausweise oder Pässe sollten nun beantragt werden. Bei Fragen ist das Bürger- und Kundenbüro telefonisch erreichbar: 02355 84-236. 

Quelle: Informationen auf Nachfrage

Werdohl

Auch in Werdohl kann wieder ein Großteil der Dienstleistungen angeboten werden. Im Standesamt der Stadt Werdohl sind zum Beispiel wieder Trauungen möglich. Zudem funktionieren die Ausgabe von Personalstandsurkunden und Beurkundung von Sterbefällen.

Und auch im Bürgerbüro gibt es wieder Meldebescheinigungen, Führungszeugnisse, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister, Melderegisterauskünfte, Hausauskünfte für Vermieter, Ummeldungen innerhalb der Gemeinde, Fischereischeine und Parkausweise.

Im Bereich "Soziales" funktionieren wieder Sozialhilfezahlungen und Wohngeldzahlungen (zumindest eingeschränkt). Zudem können Rentenanträge, Asylbewerberleistungen, Unterhaltsvorschüsse und Wohnberechtigungsscheine ausgestellt werden.

Zuletzt kann die Stadt auch wieder Bauberatungen anbieten, Baulastenauskünfte erteilen, Baulasten eintragen, Akten einsehen, Anträge für Baugenehmigungsverfahren bearbeitet werden, Abnahmen getätigt und Bauanträge bearbeitet werden.

Außerdem läuft im Basisbetrieb die Finanzsoftware und die Software zur Personalverwaltung und – abrechnung.

Allerdings funktioniert auch hier die Internetseite der Stadt nicht. Deshalb gibt es auch dort eine Notfall-Homepage unter der Adresse https://notfallseite.sit.nrw/werdohl/. Zudem ist - wie auch in den anderen Städten und Kommunen - auch in Werdohl keine Kartenzahlungen oder SEPA-Lastschrift möglich.

Quelle: Informationen auf Nachfrage

(DaB)

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