Masernimpfpflicht: Märkischer Kreis stellt Formular bereit

Das Gesundheitsamt des Märkischen Kreises weist noch einmal auf die Nachweispflicht für die Masernschutzimpfung hin.

Corona-Impfung
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Um die Bevölkerung gegen Masern zu schützen, hat der Bundestag das Masernschutzgesetz beschlossen. Für Personen, die bereits vor März 2020 in Gemeinschaftseinrichtungen betreut wurden oder tätig waren endete die Übergangsfrist für den Nachweis über den Masernschutz Ende Juli dieses Jahres. Die Leitungen der Einrichtungen müssen dem Gesundheitsamt alle impfpflichtigen Personen melden, die keinen entsprechenden Nachweis vorgelegt haben. Dafür hat der Kreis auf seiner Homepage ein Online-Formular geschaltet. Der Masernschutzgesetz soll insbesondere dazu dienen, den Schutz vor Masern in Gemeinschaftseinrichtungen, Kindergärten, Schulen und auch in medizinischen Einrichtungen zu fördern.

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