MK: Bußgeldverfahren gegen ungeimpfte Pflegekräfte und Co. gestartet

Einigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen im Märkischen Kreis droht bald ein Bußgeld: Denn sie sind nicht vollständig gegen Corona geimpft.

Impfstoff - Impfpflicht ab 15. März
© Pixabay / Symbolbild

Seit Mitte März gilt in Deutschland eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, doch auch die konnte nur wenige Personen bei uns umstimmen. Knapp 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus über 200 Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sind bei uns im Märkischen Kreis weder geimpft noch genesen. Deswegen hat der Märkische Kreis bei 550 von ihnen jetzt ein Bußgeldverfahren gestartet. Im ersten Schritt drohen ihnen 150 Euro Strafe, am Ende sogar 2.500 Euro. Erst danach kann das Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Beschäftigungsverbot aussprechen.

Im MK lassen sich nur wenige umstimmen

Das schreckt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber offenbar nicht ab. Nur etwa 80 Personen - das sind weniger als 10 Prozent - haben sich wegen der Impfpflicht doch noch gegen Corona impfen lassen. Manche haben die Gesundheitsberufe inzwischen ganz verlassen.

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